Kürzlich teilte Aida ihren Gästen lapidar mit, dass auf den am 20.10.2023 mit AIDAperla startenden Kreuzfahrten „Von Hamburg nach Gran Canaria 1“, „Von Hamburg in die Dominikanische Republik“ und „Von Hamburg nach Barbados“ die beliebten Häfen von Lissabon und Cherbourg nicht angelaufen werden. „Teilnehmer dieser Reisen sollten die Umroutungen nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Kreuzfahrer freuen sich nicht nur auf das Verweilen an Bord, sondern ganz besonders auch auf vielfältige Erlebnisse an Land. So buchten die Teilnehmer der ab dem 20.10.2023 von Hamburg aus beginnenden Reisen auf der AIDAperla oft auch wegen der geplanten Anlandungen in Cherbourg und Lissabon. Gerade in der Hauptstadt Portugals mit ihrem Großstadtflair, eingerahmt in malerische Altstadtviertel gibt es so vieles, was man sehen, entdecken und unternehmen kann.

Routenänderungen bei der Reise „Von Hamburg nach Gran Canaria 1“

Doch diese Vorfreude ist seit Kurzem dahin. Am 28.06.2023 erreichten die Teilnehmer der Reise „Von Hamburg nach Gran Canaria 1“ ebenso wie die Kreuzfahrer, welche die weiteren Teilstrecken auf der AIDAperla in die Dominikanische Republik oder nach Barbados gebucht hatten, schlechte Nachrichten. So informierte Aida seine Gäste darüber, dass die Häfen von Cherbourg und Lissabon nicht wie geplant angelaufen werden können. Die Angabe von Gründen für diese unerwartete Änderung hielt die Reederei nicht für erforderlich, sondern stellte ihre Kunden schlicht vor vollendete Tatsachen.

Viele Kreuzfahrer sind daher verärgert. „Bei Lissabon handelt es sich zweifelsohne um ein Highlight der Reise. Zudem entfallen auf der Strecke bis Gran Canaria mit Portugal und Frankreich zwei Reiseländer komplett. Die Verärgerung der Reisegäste ist daher gut nachvollziehbar“, weiß Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus der Praxis zu berichten. Hinzu kommt, dass im Zuge der Routenänderung AIDAperla jeweils einen Tag früher in den spanischen Häfen La Coruna und Vigo ankommt, was die Ausflugspläne zahlreicher Gäste durchkreuzt und teils unmöglich macht.

Umroutung rechtfertigt Minderung – Routenänderung widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Wenn die Kreuzfahrt nicht entsprechend der Buchung durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, bestehen Minderungsansprüche. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, falls die Änderung unerheblich ist.  „Eine solche Unerheblichkeit ist nach unserer Auffassung hier nicht anzunehmen, da die entfallenden Anlandungen vor als Highlights der Reise angesehen werden müssen. Außerdem verzeichnet die Reederei vermutlich Einsparungen, die auch den betroffenen Kunden zugutekommen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Betroffene sollten der Routenänderung daher vor Reiseantritt unbedingt ausdrücklich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten oder aber bereits vor der Reise fachkundigen Rat einholen.

Berechnung nach Tagen – der Einzelfall ist entscheidend

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der AIDAperla umgehend prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell Bordguthaben oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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