Am heutigen Tag beginnen die entscheidenden Sitzungen des Europaparlaments in Straßburg, in denen über das Europäische Naturschutzgesetz (Nature Restauration Law), den zweiten Teil des von der EU-Kommission ausgerufenen „Green Deal“, abschließend abgestimmt wird.

Gemeinsam mit Bauern aus ganz Europa und an der Seite von DBV-Präsident Joachim Rukwied unterstützt eine Delegation des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) unter Leitung von Präsident Bernhard Conzen den Aufruf des Europäischen Bauernverbandes „Nature Restauration – Yes we can :: Nature Restauration Law – No we can’t“.

Das Europäische Naturschutzgesetz wird für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen erhebliche Einschränkungen bringen. Die darin definierten Ziele werden einen deutlichen Rückgang von Ernten und der Lebensmittelerzeugung zu Folge haben. „Wieder einmal versucht die Kommission, mit fachlich nicht zu rechtfertigenden Vorschriften die Landwirtschaft in die Knie zu zwingen“, so RLV-Präsident Bernhard Conzen. Er appelliert deshalb vor dem EU-Parlament an die Abgeordneten, dem Votum des zuständigen Parlamentsausschusses zu folgen, der das Gesetz vor zwei Wochen abgelehnt hatte. Der RLV sieht in dem Vorhaben der EU-Kommission einen Widerspruch zu den aktuellen globalen Herausforderungen der Ernährungssicherung. „Wir sagen: Ja zu Europa und Nein zu einer unsinnigen Verbotspolitik,“ betont Conzen.

Bereits Ende Februar hatte der RLV in Brüssel seinen Protest gegen den ersten Teil des „Green Deal“, die Verordnung zur Beschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (SUR), vor EU-Parlamentariern zum Ausdruck gebracht. Über die SUR wird voraussichtlich im Herbst entschieden. „Wir bleiben mit unserem Widerstand am Ball!“, versicherte RLV-Vizepräsident Erich Gussen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de

Ansprechpartner:
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e. V.
E-Mail: info@rlv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel