Anlässlich der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments zum EU-Renaturierungsgesetz kommentiert Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Das Abstimmungsergebnis im EU-Parlament ist ein Schritt nach vorn für den Natur- und Klimaschutz in Europa. Zwar wurde der Gesetzesentwurf der EU-Kommission an entscheidender Stelle massiv abgeschwächt. Dennoch hat das Parlament ein Signal für den Schutz von Wäldern, Mooren, Meeren und viele weitere natürliche Lebensräume gesetzt. Angesichts der Desinformations- und Angstkampagne insbesondere von CDU und CSU im Vorfeld ist das durchaus ein Erfolg. Es ist gut, dass sich Fraktionschef Manfred Weber und seine EVP-Fraktionskolleg*innen nicht gegen die Daseinsvorsorge durchgesetzt haben.

Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen ergänzt:

„Für Thüringen erhoffen wir uns, dass durch das EU-Renaturierungsgesetz wieder Bewegung in die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Renaturierung von beispielsweise Flüssen und Auen kommt. Thüringen ist noch weit davon entfernt, seine selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Aktuell steht eine große Anzahl an Gebieten (rund 80) in der Warteschlange zur Ausweisung als Naturschutzgebiet. Mit der Annahme des Gesetzes wird es höchste Zeit die Prioritäten auch in Thüringen neu zu setzen und mit finanziellen Mitteln zu unterfüttern. Gleiches gilt für die Renaturierung von Flüssen und Auen. 80 Prozent der Gewässer in Thüringen sind in keinem guten Zustand. Es gibt viel zu und jetzt kommt es auf die Umsetzung auf allen Ebenen an.“

Gesunde Ökosysteme sind unsere Lebensversicherung in Zeiten des Klimawandels. Sie helfen etwa die Nahrungsmittelversorgung langfristig zu sichern. Bestäuber wie Bienen und Hummeln erhöhen die Produktivität, Landschaftselemente helfen beim Schutz vor Erosion, natürliche Regulierungsmechanismen können vor Schädlingen schützen.

Der Erfolg ist dennoch getrübt, auch weil das Parlament für eine massive Verwässerung des Vorschlages der EU-Kommission gestimmt hat und etwa wichtige Ziele im Agrarbereich oder zur Wiedervernässung von Mooren abgelehnt hat. Der anstehende Trilog muss nun möglichst schnell über die Bühne gehen und gefährliche Lücken schließen. Wichtig wird auch die nationale Umsetzung sein. Hier sind die Bundesregierung und die Länder in der Pflicht. Es darf nicht wieder zu jahrelangen Verzögerungen kommen. Alle Ressorts sind nun aufgerufen, ihren Beitrag zur Wiederherstellung intakter Natur zu leisten. Dazu gehört etwa die Generationenaufgabe Moorrenaturierung energisch und großflächig anzuschieben, auch wenn das Parlament die entsprechenden Ziele heute abgelehnt hat.“

Hintergrund:

Das EU-Renaturierungsgesetz ist eine der großen Säulen des „European Green Deals“ von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Es stellt die größte Initiative im europäischen Naturschutz seit mehr als 30 Jahren dar. Der Abstimmung im EU-Parlament war eine beispiellose Desinformationskampagne der EVP-Fraktion vorausgegangen. Diese war gestützt auf höchst fragwürdigen oder falschen Behauptungen rund um den Gesetzesvorschlag, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

Mehr Informationen:

https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/renaturierung-von-oekosystemen-gewinn-fuer-natur-klima-und-mensch/

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