Landgericht stärkt Reiseveranstalter bei widrigen Wetterbedingungen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen: 2-24 O 102/22) die Verantwortung von Reiseveranstaltern in Bezug auf widrige Wetterbedingungen klargestellt. In einem konkreten Fall hatten Reisende den Reiseveranstalter verklagt, da bestimmte Versprechungen in Bezug auf die Mehr