Zu dem Vorhaben der Bundesministerien für Gesundheit sowie Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Abtreibung über die Lernziele des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) ins Medizinstudium zu integrieren, sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, heute in Berlin:

Das Medizinstudium soll junge Menschen in die Grundlagen einer ärztlichen Tätigkeit einführen, die seit tausenden von Jahren, auch nach Abschaffung des Hippokratischen Eides, dazu dient, Leben zu retten, Krankheiten zu therapieren und zu heilen sowie Leiden zu lindern. Das ist die Motivation, diesen Beruf zu ergreifen. Und es ist die Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt.

Das Vorhaben der beiden Ministerien, auch den „Schwangerschaftsabbruch“ als Lernziel dieses Studiums einzuführen und entsprechend zu lehren, widerspricht sowohl dieser Motivation als auch jedem vernünftigen Lernzielkatalog eines solchen Studiums.

Des weiteren hätte dies Folgen für die ohnehin mehr und mehr bedrohte Gewissensfreiheit von Medizinern, die sich fragen müssen, ob sie künftig noch zum Studium zugelassen werden oder eine Anstellung finden, wenn sie absichtliche Handlungen mit Todesfolge ablehnen. Schon jetzt werden Ärztinnen und Ärzte, die Eingriffe wie Abtreibung selbst oder zusammen mit von ihnen geleiteten Institutionen nicht durchführen, massiv unter Druck gesetzt.

Viel sinnvoller wäre eine deutliche Verbesserung der medizinethischen Grundlagenausbildung, die die lebensbejahende Motivation der Studentinnen und Studenten fundiert unterstützt, denn diese wichtigen Fragen gelten auch für Bereiche wie assistierter Suizid, Euthanasie, pränataler Bluttest, Präimplantationsdiagnostik, künstliche Befruchtung oder embryonale Stammzellforschung.

Und die Bundesregierung muss sich angesichts horrend steigender Abtreibungszahlen und sinkender Geburtenzahlen fragen lassen, ob sie wirklich noch mehr Abtreibungen und noch mehr Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt im Stich lassen will.

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