Die fortschreitende Flächenversiegelung ist ein alarmierendes Problem: Allein in Baden-Württemberg werden pro Sekunde circa 0,5 m² verbraucht. Unter dem Leitsatz „Ländle leben lassen“ sammeln NABU, BUND und BLHV aktuell Unterschriften für einen Volksantrag zum Flächenschutz und rufen am Samstag, den 23. September, am Freiburger Kartoffelmarkt zum Endspurt auf. Das Bündnis fordert die Landesregierung auf, rechtlich verbindliche Obergrenzen für den Flächenverbrauch einzuführen. Nur so kann man fruchtbare Böden, Streuobstwiesen und die für das Ländle typischen Kultur-landschaften langfristig erhalten.

„Wir sind kurz davor, unser Ziel zu erreichen – nur noch wenige Unterschriften fehlen“, so Martin Linser, Vizepräsident des BLHV. „Es ist ein Weckruf an die Landesregierung: Der Flächenverbrauch muss reduziert werden, und das jetzt!“ Die richtigen Maßnahmen dafür seien im Volksantrag verankert, so Linser weiter, und erklärt: „Uns geht es vor allem darum, fruchtbare Böden zu schützen und zugleich Wohnraum zu schaffen.“

„Jeden Tag werden in Baden-Württemberg Wiesen, Wälder und Felder zugepflastert. Biotope, Artenvielfalt und Äcker für die Lebensmittelproduktion müssen neuen Wohn- und Gewerbegebieten weichen, anstatt dass bestehende Siedlungsflächen aufgewertet werden“, so Ralf Schmidt, Vorsitzender der NABU-Gruppe Freiburg. Schmidt betont, dass der stetig voranschreitende Flächenfraß eines der größten Natur- und Umweltprobleme ist. „Die letzten beiden Generationen haben so viel Boden verbraucht wie 80 Generatio-nen zuvor. Das ist zu viel!“

Auch Mascha Klein, Ortsvorstand des BUND-Freiburg, betont: „Die Landesregierung muss endlich aufwachen und sich der Herausforderung stellen.“
Dieser Volksantrag ist ein Zeichen der Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg an ihre Regierung, den Flächenschutz ernsthaft anzugehen und die natürlichen Ressour-cen des Bundeslandes zu erhalten.

Hintergrund: Flächenverbrauch in Baden-Württemberg
Mehr als 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände haben sich um einen Trägerkreis aus BUND, LNV, LBV und BLHV zusammengeschlossen. Mit dem Volksan-trag „Ländle leben lassen“ wollen sie verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen erreichen und gesetzlich verankern lassen. Dafür werden knapp 40.000 Unter-schriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum innerhalb eines Jahres erreicht, so muss der Landtag über den Volksan-trag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden. Eine digitale Unterzeichnung ist nicht möglich. Unterschriftenblätter gibt es bei allen Geschäftsstellen der Partner, auf Veranstaltungen, bei zahlreichen weiteren Sammelstellen oder online zum Ausdrucken. Das unterschriebene Dokument kann dann an die darauf angegebene Sammeladresse versendet oder in einer der insgesamt 70 Sammelstellen abgegeben werden.

Weiterführende Links:
• Kampagnenwebsite https://www.laendle-leben-lassen.de/…
• Unterschriftenblatt zum Volksantrag: https://www.laendle-leben-lassen.de/…
• Volksantragsinhalte und Erläuterungen: https://www.laendle-leben-lassen.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.
Merzhauser Str. 111
7910 Freiburg
Telefon: +49 (761) 27133-0
Telefax: +49 (761) 27133-63
http://www.blhv.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel