Die Betriebskrankenkassen sehen beim heute im Bundestag debattierten Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegestudiums (PflStudStG) erheblichen Nachbesserungsbedarf. So enthält die Vorlage nach ihrem Dafürhalten bislang nicht genügend fachliche Anreize, ein Pflegestudium aufzunehmen. „Hier muss die Politik nachsteuern. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen müssen im Vergleich zu fachschulisch ausgebildeten Pflegekräften sichtbar erweiterte Tätigkeiten in der Pflegepraxis übernehmen können.“, fordert Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes. So müssten im Hochschulstudium verbindlich heilkundliche Tätigkeiten verankert werden. „Dies wäre ein echter Mehrwert für die Studierenden. Zudem wird dadurch die Versorgung verbessert.“, so Klemm.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die derzeitige Finanzierung des Pflegestudiums. Aus Sicht der Betriebskrankenkassen dürfen die jährlichen Kosten für die hochschulische Ausbildung nicht an die Pflegebedürftigen weitergereicht werden. „Wir brauchen eine steuerfinanzierte, solide und solidarische Lösung, die die Bürgerinnen und Bürger entlastet und die ohnehin schon hohen Eigenanteile in der Pflege nicht weiter in die Höhe treibt.“, sagt Klemm.

Der Fachkräftemangel in der Pflege gehört zu den wichtigsten sozial- und gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit, die die Politik angehen muss. Um Pflegepersonal für die immer größer werdende Zahl Bedürftiger zu gewinnen und langfristig in der Branche zu halten, müssen sich die Bedingungen in der professionellen Pflege sowie die Perspektiven für die damit verbundenen Berufe deutlich verbessern. Das Gesetz zur Stärkung des Pflegestudiums leistet dazu einen ersten wichtigen Beitrag.

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