„Das PEN-Zentrum Deutschland unterstützt die Ziele des Deutschen Kulturrats, endlich Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und Basishonorare für Kulturschaffende festzulegen“, sagt PEN-Generalsekretär Michael Landgraf, der am 21. September 2023 erstmals an einer Sitzung des Rats in Berlin teilgenommen hat. Tags zuvor hatte der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags getagt und bei einer öffentlichen Anhörung über den bereits 2005 von einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags formulierten Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ diskutiert. Diese solle als Artikel 20b im Grundgesetz festgeschrieben werden. Viele Jahre wurde diese Grundgesetzerweiterung von allen Fraktionen im Bundestag begrüßt, die Umsetzung scheiterte bisher allein am Bundesrat. Noch vor zwei Jahren hatte sich die damalige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für die Aufnahme dieses Satzes eingesetzt. Nun hat sich die Union in der Anhörung vom 20. September 2023 von ihrer zuvor eigenen Position distanziert. Da es für eine Änderung des Grundgesetzes eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten im Bundestag braucht, rückt daher das lange angestrebte „Staatziel Kultur“ in weite Ferne, „wenn nicht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch einmal in sich geht“, appelliert Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats.

Bei der Sitzung des Deutschen Kulturrats wurde mit der Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth auch über eine höhere Entlohnung freiberuflich arbeitender Kulturschaffender diskutiert. „Es wurde ein System von Basishonoraren und Honoraruntergrenzen in Aussicht gestellt, das gerade in Vorbereitung sei“, fasst Landgraf die Diskussion zusammen, gibt aber zu bedenken, dass es schwierig sein wird, für Literatinnen und Literaten hier ein System zu finden, das letztlich die gesamte Arbeit an einem Buch umfasst. „Keiner kann die teils lange Zeit des Recherchierens und Schreibens klar messen, doch ist es hilfreich, wenn es zumindest für Lesungen und Auftritte klare Honoraruntergrenzen gäbe“, sagt der Generalsekretär des PEN-Zentrums Deutschland.

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