• Morgen kommen Rat der EU, EU-Parlament und EU-Kommission zu den entscheidenden Trilogverhandlungen zur europäischen Gebäuderichtlinie zusammen
  • Herzstück der Richtlinie – die Mindesteffizienzstandards für Wohngebäude – droht durch Klima-Crashkurs der Bundesregierung komplett entkernt zu werden
  • DUH fordert Beschluss der Mindesteffizienzstandards für Verbraucher- und Klimaschutz sowie Versorgungs- und Planungssicherheit 

Anlässlich der morgigen Trilogverhandlungen zur Revision der Europäischen Gebäuderichtlinie appelliert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) an die Bundesregierung, die geplanten Mindesteffizienzstandards nicht zu blockieren. Trotz breiter Unterstützung durch Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Sozialverbände bedroht der klimapolitische Crashkurs der Ampelregierung diesen zentralen Baustein für Klimaschutz, Energieunabhängigkeit und Verbraucherschutz. Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) geben gesetzlich vor, dass die Gebäude im schlechtesten energetischen Zustand bis zu einem gewissen Zeitpunkt modernisiert werden müssen. Um diese zu erfüllen, sind in der Regel nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen nötig. Die DUH fordert von der Bundesregierung, ihre eigenen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zu respektieren und Klimaschutz im Gebäudesektor nicht endgültig auf das Abstellgleis zu verbannen. Die vielfältigen Vorteile und klimapolitische Bedeutung der Mindesteffizienzstandards für Gebäude beschreibt die DUH in einem neuen Faktenpapier.

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Seit Monaten ignoriert die Bundesregierung die Forderungen von Sozial- und Umweltverbänden sowie der Wirtschaft nach Mindesteffizienzstandards für Gebäude. Mehr als zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mussten in der vergangenen Heizperiode ein ganzes Monatsgehalt für ihre Heizkosten aufwenden. Enorme Ausgaben für Heizkosten lassen sich durch gut gedämmte und sanierte Gebäude verhindern. Hinzu kommt, dass Klimaneutralität im Gebäudesektor ohne eine Steigerung der Sanierungsrate schlichtweg unmöglich ist. Zudem könnte eine Sanierung der klimaschädlichsten Gebäude auf die Effizienzklasse E fast ein Drittel des Öl- und Gasverbrauchs in Europa einsparen. Wir brauchen ambitionierte Mindesteffizienzstandards für bezahlbare Nebenkostenabrechnungen, den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und die Planungssicherheit in der Wohnungswirtschaft. Hier noch länger zu zögern und in Brüssel wieder als unzuverlässiger Verhandlungspartner dazustehen, wäre ein fatales Signal.“

Sollte Deutschland seinen gebäudepolitischen Sabotagekurs auf EU-Ebene fortsetzen, drohen innerhalb weniger Jahre potenzielle Strafzahlungen an die EU im dreistelligen Millionenbereich.

Hintergrund:Die morgigen Trilogverhandlungen sind entscheidend dafür, ob die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in dieser europäischen Legislaturperiode noch novelliert wird. Sollten das EU-Parlament, die Kommission und der Rat morgen nicht zu einer Einigung kommen, gilt die Gebäuderichtlinie nicht mehr als Priorität der spanischen Ratspräsidentschaft. In diesem Fall wäre vor den nächsten EU-Wahlen im Juni 2024 nicht mehr genug Zeit, die neugefasste Richtlinie zu verabschieden.

Links:

  • Zum Faktenpapier der DUH zu MEPS und die Stellungnahme von Umwelt-, Verbraucherschutz-, Wohlfahrts- und Sozialverbänden anlässlich der Trilogverhandlungen zur EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: https://l.duh.de/p231011
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 2400867-0
Telefax: +49 (30) 258986-19
http://www.duh.de

Ansprechpartner:
Barbara Metz
Bundesgeschäftsführerin
Telefon: +49 (170) 7686923
E-Mail: metz@duh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel