Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am Mittwochvormittag die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 für verfassungswidrig erklärt. Damit ist dem Bund untersagt, die Verwendung von zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Kreditaufnahmen für Klimaschutzprojekte zu verwenden.

Ingbert Liebing-Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Wenn nun 60 Milliarden Euro fehlen, kommen Bundeshaushalt und Klima- und Transformationsfonds gleichermaßen unter Druck. Jetzt steht die Bundesregierung in der Verantwortung zu neuen Prioritätenentscheidungen. Dabei dürfen die Investitionen in dringend notwendige Klimaschutzprojekte nicht gefährdet werden. Im Gegenteil: Wenn die gerade mit der aktuellen Gesetzgebung zur Wärmewende (Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz) beschlossenen ambitionierten Ziele erreicht werden sollen, bedarf es auch einer ausreichenden Finanzierung und Förderung.“

Über Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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