Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald informiert über die nächste Einreichungsfrist für die Beantragung der Meisterprämie, die am 30. November 2023 endet. Die Förderung in Höhe von 1.500 Euro wird an Handwerkerinnen und Handwerker vergeben, die nach dem 1. Januar 2020 ihre Meisterprüfung abgeschlossen und zum Zeitpunkt der Prüfung in Baden-Württemberg gelebt oder gearbeitet haben.

„Die Meisterprüfung im Handwerk ist eine anspruchsvolle und wichtige Qualifikation für jeden Handwerker“, sagt Alexander Dirks, Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. „Um die Leistungen der Absolventen zu würdigen und sie zu unterstützen, bietet die Landesregierung bereits im dritten Jahr eine finanzielle Unterstützung in Form der Meisterprämie im Handwerk an.“ Die Prämie soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung während der Weiterbildung abzumildern und die Attraktivität der Handwerksberufe zu steigern.

Um die Prämie zu beantragen, müssen Interessierte neben dem Meisterprüfungszeugnis auch den handschriftlich unterzeichneten Antrag und eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises einreichen. Alternativ zum Personalausweis kann auch eine erweiterte Meldebescheinigung vorgelegt werden.

Ausgezahlt wird die Prämie in der Regel zwei bis vier Wochen nach dem Stichtag. Alle Anträge, die nach Ablauf des nächsten Stichtags am 30. November 2023 eingehen, werden für die nächste Einreichungsfrist berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Meisterprämie und den Anforderungen für die Beantragung finden Interessierte auf der Webseite der Handwerkskammer unter www.hwk-mannheim.de/meisterpraemie. Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ist Nadine Urrey, Telefon 0621 18002-141 oder E-Mail: nadine.urrey@hwk-mannheim.de.

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