Die sogenannte Industrieemissionsrichtlinie (IED) gilt als Regelwerk für den Emissionsschutz in der Europäischen Union und soll einheitliche Umweltstandards und Wettbewerbsbedingungen schaffen. Im Mittelpunkt der Richtlinie stehen die Genehmigung der Betriebe, die Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen. Bereits heute greift die IED für Betriebe mit einer Tierhaltung ab einer Größenordnung von 40.000 Tieren in der Geflügelhaltung sowie 750 Sauen und 2.000 Mastplätzen. Schon zum Jahreswechsel hatte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Novelle der IED vorgelegt und die Einführung und Herabsetzung eines Schwellenwerts für Tierhaltungen (Einführung zusätzlich für Rinderhaltungen) auf 150 Livestock-Units (LSU) befürwortet. Rat und Parlament der Europäischen Union hatten daraufhin eigene Vorschläge unterbreitet, die ebenfalls eine Reduzierung des Schwellenwertes, jedoch für unterschiedliche Betriebsgrößen, vorsehen. Im Rahmen der über Monate andauernden Trilog-Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission sowie der Rat der Europäischen Union nun darauf geeinigt, den Schwellenwert in der Schweinehaltung von bisher 600 auf künftig 350 LSU herabzusetzen. Bei Mastgeflügel wurden 280 LSU sowie für Legehennen 300 LSU festgelegt.  Weitere Einzelheiten, insbesondere auch zur konkreten Umsetzung auf den Betrieben, sollen in folgenden Beratungsrunden geklärt werden.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV e.V.) sieht in dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen eine Gefährdung für die Umsetzung des von der Bundesregierung forcierten Umbau-Programms für die Tierhaltung und bedauert die Abweichung vom Status Quo. Erfreulich ist, dass  von der Einführung eines Schwellenwerts in der Rinderhaltung, die massive Beeinträchtigung für die Betriebe bedeutet hätte, Abstand genommen wurde. „Der Landwirtschaftliche Berufsstand steht zu seiner Verantwortung für stetige Emissionsminderungen aus der Tierhaltung. Gleichzeitig gibt es einen erheblichen Konflikt zwischen dem Wunsch nach Emissionsminderung auf der einen Seite, und dem Ansinnen nach einem Mehr an Tierwohl, etwa durch Tierställe mit Auslauf und Frischluft“, weiß WLV-Präsident Hubertus Beringmeier. „Für viele bäuerliche Familienbetriebe mit nur ein bis zwei Familienarbeitskräften – und im Falle der Mastschweinehaltung sogar Nebenerwerbsbetriebe – zu Industriebetrieben erklärt und mit erheblichen Auflagen überzogen werden. Enorme Kosten und zusätzliche Bürokratie würden zu einer weiteren Belastung der Betriebe führen. Für viele Familienbetriebe bedeutet dies das Aus und gleichzeitig sogar eine Beförderung des Trends hin zu größeren Stallanlagen“, fürchtet der westfälisch-lippische Bauernpräsident.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband fordert im Hinblick auf die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie:

·         Hervorhebung der Bedeutung von Tierwohl bei allen Bemühungen um weitere Emissionsminderungen

·         Bestandsschutz für bestehende Ställe

·         Ausnahmeregelungen für Ställe mit Auslauf und Frischluft

·         Bewertung eines jeden einzelnen Betriebes, anstelle einer Zusammenfassung von Ställen bei der Berechnung von Schwellenwerten

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