Nach den heutigen Beschlüssen von zwei richtungsweisenden Digitalisierungsgesetzen durch den Bundestag bekräftigt Deutschlands Apothekerschaft ihre Zusage, die Umsetzung von Digitalprojekten trotz aller Herausforderungen weiterhin aktiv zu begleiten und zu gestalten. Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) und das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wurden heute jeweils in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet. In beiden Gesetzen werden wichtige Digitalangebote, wie etwa das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA), weiterentwickelt. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unterstützt das gesellschaftspolitische Ziel, die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten mithilfe von digitalisierten Versorgungsformen und der sicheren Nutzung von Gesundheitsdaten sowie unter Einbeziehung aller relevanten Akteure nachhaltig zu steigern.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), begrüßt die Maßnahmen zur weiteren Einführung des E-Rezeptes: „Dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend eingeführt wird, ist nur konsequent. Noch holpert das neue Verordnungssystem an etlichen Stellen. Die Apotheken versorgen E-Rezepte aber schon längst – egal, ob die Verordnungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Ausdruck oder über die gematik-App in die Apotheken kommen.“ Hubmann begrüßt auch die grundsätzliche Ausrichtung der beiden Digitalgesetze, sieht aber einige Unzulänglichkeiten: „Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kann, soll und muss die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern. Sie darf aber niemals zulasten von technischer Funktionsfähigkeit und persönlichem Datenschutz gehen. Die elektronische Patientenakte kann ein wichtiger Bestandteil der Versorgung werden, muss dazu aber funktionsfähig und patientenfreundlich ausgestaltet werden. Es ist unabdingbar, dass auch die Apotheken zur Befüllung ebendieser ePA mit Medikationsdaten einen Beitrag leisten“.

Hubmann weiter: „Die assistierte Telemedizin in Apotheken soll dem Ärztemangel begegnen. Die Apotheken arbeiten schon jetzt hochdigitalisiert, sie sind bereit für neuartige Versorgungskomponenten. Bei der konkreten Umsetzung kommt es aber darauf an, Einflüsse von kapitalgesteuerten Anbietern einen Riegel vorzuschieben.“ Kritisch sieht die Apothekerschaft nach wie vor, dass sich die Krankenkassen künftig in die E-Rezept-Einlösung einmischen dürfen. Hubmann dazu: „Es muss vermieden werden, dass die Krankenkassen aus eigenen Interessen die Verordnungsdaten der Patientinnen und Patienten sammeln und diese dann strategisch nutzen.“

Grundsätzlich begrüßt der DAV allerdings, dass die Apotheken bei der weiteren Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen sollen: „Mit den beiden Digitalisierungsgesetzen erkennt die Politik die wichtige Rolle der Apotheken im Rahmen der ambulanten Versorgung an. Konsequenterweise müssen die Apotheken auch finanziell gestärkt werden.“

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