Das Europäische Parlament hat am Mittwoch über den Gesetzesentwurf zu den sogenannten „Neuen Genomischen Techniken“ (NGT) abgestimmt. Das Ergebnis: 307 zu 263 Stimmen bei 41 Enthaltungen für den Vorschlag der EU-Kommission. Damit rückt das Ende der Wahlfreiheit und des Vorsorge-Prinzips in Bezug auf Gentechnik näher. Kleiner Lichtblick: Immerhin stimmte eine Mehrheit für einige Mindestanforderungen für die Transparenz und Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit. Darauf müssen die Mitgliedstaaten nun aufbauen, um die gentechnikfreie Landwirtschaft in Europa abzusichern.

„Das Parlaments-Votum ist voller Widersprüche. Es erkennt zwar einige wichtige Probleme im Zusammenhang mit der Deregulierung Neuer Gentechnik an, stellt aber keine konkreten Lösungen in Aussicht. Letztlich bleibt unter dem Strich stehen: Die Wahlfreiheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger in Bezug auf Gentechnik gerät immer mehr in Gefahr. Und landwirtschaftliche Betriebe sowie Züchter werden nicht vor der Abhängigkeit von Chemie-Konzernen durch die Patentierung auf Pflanzeneigenschaften geschützt“, kommentiert Bioland-Vizepräsident Sabine Kabath.

Während das Parlament einerseits für den Entwurf stimmte, der die Patentierung auf Pflanzeneigenschaften erst ermöglichen würde, erkannte es andererseits an, dass Patente auf Saatgut eine Bedrohung für den europäischen Züchtungssektor darstellen und sich der Patentschutz nicht auf genetisches Material erstrecken sollte, das auch durch konventionelle Züchtung gewonnen werden kann.

Ökolandbau weiter ohne Gentechnik, Koexistenzfrage unbeantwortet

Der Ökolandbau soll weiter für alle Arten von Gentechnik verschlossen bleiben, auch für die Neuen gentechnischen Verfahren. Änderungsanträge, mit denen Mitgliedstaaten daran gehindert worden wären, Koexistenzmaßnahmen für Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik zu ergreifen lehnte das Parlament ab.

Eine Stellungnahme des Rats der Europäischen Union wird noch erwartet, bevor die Trilog-Verhandlungen beginnen können. Sabine Kabath: „Es ist gut und richtig, dass der Rat der europäischen Union sich jetzt mehr Zeit nehmen wird. Die muss er nutzen: vor allem, um eine rechtssichere Lösung zu präsentieren, die Züchtung und Landwirtschaft vor Patenten schützt und um praktikable Koexistenz-Maßnahmen zu entwickeln. Nur so kann die Wahlfreiheit von Landwirt*innen, Lebensmittelherstellern und Verbraucher*innen doch noch gewährleistet werden.“

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