Nach dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 dürfen die Spieler bei Online-Glücksspielen ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro nicht überschreiten. „Wichtig ist, dass das Einzahlungslimit anbieterübergreifend gilt. Es ist daher nicht zulässig, dass ein Spieler bspw. 1.000 Euro bei einem Anbieter einsetzt und weiteres Geld bei einem anderen Anbieter. Dabei ist es die Aufgabe der Anbieter, durch entsprechende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Einzahlungslimit nicht überschritten wird. Allerdings lassen die Glücksspielanbieter dennoch immer wieder zu, dass das Limit überschritten wird und verstoßen damit gegen ihre Lizenz“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Verfahren vor dem LG Würzburg. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen Februar 2013 und September 2020 über die deutschsprachige Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei etwa 77.300 Euro verloren. In diesem Zeitraum verfügte Tipico über keine in Deutschland gültige Lizenz für Online-Glücksspiele, weshalb das Gericht diese Verträge als nichtig bewertete und der Spieler somit Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.
Die Genehmigung erhielt Tipico am 9. Oktober 2020. Mit der Lizenzvergabe ist die Verpflichtung verbunden, dass sich der Anbieter der Online-Glücksspiele an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) hält. Dazu zählt insbesondere das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von monatlich 1.000 Euro gemäß § 6c Abs. 1 S. 2 GlüStV. „Unser Mandant setzte seine Teilnahme an den Online-Sportwetten fort, nachdem Tipico die Lizenz erhalten hat und verlor bis Oktober 2022 weitere 99.000 Euro. „Da Tipico sich nicht an das monatliche Einzahlungslimit gehalten hat, haben wir auch die Rückzahlung dieser Verluste gefordert“, so Rechtsanwalt Sittner.
Das LG Würzburg folgte dieser Argumentation. Es stellte fest, dass Tipico ab August 2021 das Einzahlungslimit des Klägers eigenmächtig auf 3.000 Euro, ab Oktober 2021 sogar auf 5.000 Euro erhöht hat. „Eine Erhöhung des Einzahlungslimits ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn der Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen hat. Das war hier aber nicht der Fall, denn unser Mandant verfügte nur über ein monatliches Nettoeinkommen von rund 2.000 Euro. Eine Limitanhebung war somit objektiv nicht zu rechtfertigen“, so Rechtsanwalt Sittner. Das machte auch das LG Würzburg deutlich. Die festgesetzten Limits von 3.000 Euro und 5.000 Euro seien laut Gericht nicht nur unzulässig, sondern hätten auch ein Verlustlimit nach sich ziehen müssen, das maximal 20 Prozent der Einzahlungen betragen darf. Auch diese Pflicht habe Tipico verletzt. Durch die wiederholten Überschreitungen des Einzahlungslimits entstand dem Kläger ein Schaden in Höhe von rund 90.000 Euro, den Tipico erstatten muss. Insgesamt hat der Kläger Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von 167.000 Euro.
„Das Urteil zeigt, dass die Erteilung einer Lizenz keinen Freifahrtschein für die Glücksspielanbieter bedeutet. Halten sie sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmechanismen, wie z.B. das Einzahlungslimit, werden die Spieler ihrer Absicherung beraubt und können Ansprüche auf Rückzahlung ihrer Verluste haben“, betont Rechtsanwalt Sittner.
Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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