Verfahren nach vier Jahren beendet – zentrale Geständnisse
Das Verfahren gegen die vier verurteilten VW-Manager zog sich über fast vier Jahre. Die Angeklagten hatten bereits zu Prozessbeginn im September 2021 umfassende Geständnisse abgelegt, was zu einer Verständigung („Deal“) mit Gericht und Staatsanwaltschaft führte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Männer maßgeblich an der Entwicklung und Einführung der sogenannten Abschalteinrichtungen beteiligt waren. Diese sorgten dafür, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand saubere Abgaswerte auswiesen – im Straßenbetrieb aber weitaus mehr Stickoxide ausstießen. Durch diese Manipulationen wurden Behörden und Verbraucher systematisch getäuscht. Ein ehemaliger Dieselmotoren-Entwickler wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, ein weiterer zu zweieinhalb Jahren. Die beiden anderen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 15 und 22 Monaten.
Verfahren gegen Martin Winterkorn abgetrennt
Nicht mitverurteilt wurde der frühere Vorstandsvorsitzende von VW, Martin Winterkorn. Sein Verfahren wurde wegen gesundheitlicher Probleme abgetrennt und ist derzeit ausgesetzt. Ob es noch zu einem Prozess gegen ihn kommt, bleibt offen. Die Süddeutsche Zeitung kritisierte in ihrer Berichterstattung, dass zentrale Fragen zur Verantwortung des Top-Managements weiterhin unbeantwortet bleiben. Zwar habe das Urteil Signalwirkung, doch die vollständige juristische Aufarbeitung sei damit keineswegs abgeschlossen. Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht diese ähnlich. Die Kanzlei hat aktuell noch mehrere tausend Verfahren im Abgasskandal laufen. Besonders Wohnmobil auf Fiat-Basis beschäftigten die Gerichte intensiv. Hier hat in den vergangenen Monaten eine verbraucherfreundliche Trendwende bei den Gerichten stattgefunden.
Juristische Aufarbeitung noch im vollen Gange
Auch nach dem aktuellen Urteil ist der Dieselskandal ein Dauerthema vor deutschen Gerichten. Am Landgericht Braunschweig sind weitere Strafverfahren gegen ehemalige VW-Beschäftigte anhängig. Zudem befassen sich zahlreiche Zivilgerichte mit Klagen betrogener Verbraucher – vielfach mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen zugunsten der Kläger geurteilt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt regelmäßig die Rechte geschädigter Autokäufer. Neben VW sind mittlerweile auch andere Hersteller wie Audi, Fiat, Mercedes-Benz und Iveco ins Visier der Justiz geraten. Insgesamt belaufen sich die Kosten für Volkswagen weltweit bereits auf über 30 Milliarden Euro – ein Ende ist nicht in Sicht.
Erfolge im Fiat-Abgasskandal – BGH und OLG bestätigen Täuschung
Der Dieselskandal betrifft längst nicht mehr nur Volkswagen. Auch der Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) – heute Teil des Konzerns Stellantis – steht wegen manipulierter Abgasreinigung vor Gericht. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat kürzlich drei bedeutende Urteile gegen den Konzern erzielt. Besonders wegweisend ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17. März 2025, das dem Kläger eine Rückgabe seines Wohnmobils vom Typ Bürstner Nexxo 729 gegen Zahlung von 41.346,79 € nebst Zinsen zusprach. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass Fiat vorsätzlich und sittenwidrig (§ 826 BGB) gehandelt und mit einem sogenannten „Timer“ Verbraucher getäuscht hat (Urteil OLG Köln – Az. 30 U 16/22).
Zudem hat Dr. Stoll & Sauer zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen. Der BGH rügte die Vorinstanzen, weil sie zentrale Gutachten der Klägerseite nicht ausreichend berücksichtigt hatten. Nun müssen die Oberlandesgerichte diese Beweise umfassend neu bewerten. In beiden Fällen ließ der BGH vorsätzliches Handeln von Stellantis ausdrücklich offen. Diese Urteile markieren einen Meilenstein für alle betroffenen Fiat-Käufer.
Mit diesen Erfolgen steigen die Chancen für geschädigte Verbraucher deutlich. Die Kanzlei rät daher allen Betroffenen zur Prüfung ihrer Ansprüche im kostenlosen Fiat-Abgasskandal-Online-Check. Die jüngsten verbraucherfreundlichen Entwicklungen beim EuGH und BGH machen rechtliche Schritte nun besonders aussichtsreich.
Dr. Stoll & Sauer – eine der führenden Kanzleien in Deutschland
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 19 Anwältinnen und Anwälten ist die Kanzlei an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim bundesweit tätig. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal sowie Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit Erfolg in erster Instanz. Zudem vertreten Anwälte der Kanzlei die Verbraucherzentrale in der Sammelklage gegen Meta wegen des Facebook-Datenlecks. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird Dr. Stoll & Sauer als marktprägend im Management von Massenverfahren hervorgehoben.
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