Wer mit gültigem Ticket rechtzeitig am Flughafen ist, darf nicht automatisch zurückgelassen werden. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, in dem eine fünfköpfige Reisegruppe, die trotz pünktlichen Erscheinens am Check-In nicht mitfliegen durfte. Die Gruppe erschien mehr als 45 Minuten vor Abflug am Schalter. Auf den Bordkarten war angegeben, dass das Gate 20 Minuten vor Abflug schließen sollte – bei einem Abflug um 17:35 Uhr also um 17:15 Uhr. Die Passagiere erreichten das Gate nur einige Minuten später und wurden abgewiesen. obwohl das Flugzeug noch am Flugsteig stand und noch nicht sämtliche Fluggäste eingestiegen waren. Die Richter waren der Ansicht, dass, solange das Boarding nicht abgeschlossen und die Flugzeugtüren noch offen seien, die Airline eine Mitnahmepflicht habe. Gleiches gelte, wenn der Vorfeldbus noch nicht abgefahren sei. In diesem Fall sei keine Verzögerung im organisatorischen Ablauf zu erwarten, da die Startfreigabe ohnehin erst nach dem Türenschließen beantragt wird. Am Ende erhielten die Reisenden 600 Euro Entschädigung pro Person (Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2 24 S 93/24).
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