Wegen Brandgefahr in der Hochvoltbatterie ruft Mercedes-Benz das Modell EQA 250+ in die Werkstätten. Nach dem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 13. Februar 2025 zu den Modellen EQA und EQB verschickt der Hersteller seit Oktober 2025 neue Schreiben an betroffene Halter – dieses Mal betrifft es Besitzer des Modells EQA 250+, die bislang nicht informiert worden waren. In dem Schreiben räumt Mercedes ein, dass das Brandrisiko bei sehr hohem Ladezustand „durch ein Software-Update mitigiert“ werden soll – also lediglich gemindert, nicht vollständig behoben. Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das unzureichend: Ein sicherheitsrelevanter Mangel darf nicht nur gemildert werden. Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen lassen – die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Mercedes bestätigt fortbestehendes Brandrisiko

Das aktuelle Schreiben mit Datum Oktober 2025 betrifft weiterhin die Hochvoltbatterie EB330. Das Schreiben liegt der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor. Es weist explizit darauf hin, dass bei sehr hohem Ladezustand infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle Brandgefahr besteht. Besonders betroffen sind Modelle des Typs EQA 250+, die bislang nicht Teil der ersten Rückrufwelle waren. Bis zur Durchführung des Software-Updates wird den Haltern dringend empfohlen, die Batterie nicht über 80 Prozent zu laden.

Inhalt des neuen Schreibens im Überblick:

  • Betroffenes Modell: Mercedes EQA 250+
  • KBA-Referenznummer: 14775R
  • Hersteller-Aktionscode: 5496507
  • Datum der neuen Schreiben: Oktober 2025
  • Maßnahme: Software-Update des Batteriemanagementsystems (BMS)
  • Ziel laut Mercedes: „Brandrisiko zu mitigieren“ (d. h. mindern, nicht beseitigen)
  • Keine physische Reparatur oder Batteriewechsel vorgesehen
  • Mögliche Folgen: verlängerte Ladezeiten und verringerte Reichweite
  • Sicherheitsanweisung: Batterie bis zum Update nicht über 80 % laden

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kritisiert Vorgehen von Mercedes

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bewertet die nachträgliche Information der EQA 250+-Halter als besonders kritisch. Dass Mercedes erst ein halbes Jahr nach dem KBA-Rückruf reagiert, zeigt nach Auffassung der Kanzlei, dass das Sicherheitsrisiko offenbar tiefer reicht und der Hersteller die Ursache bislang nicht technisch behoben hat. Zudem deutet der Ausdruck „mitigieren“ darauf hin, dass Mercedes selbst nicht von einer vollständigen Beseitigung des Sicherheitsrisikos ausgeht.

Ein solches Vorgehen kann rechtlich bedeutsam sein:

  • Bei einem fortbestehenden Sicherheitsrisiko liegt weiterhin ein Sachmangel vor
  • Eine bloße Softwareanpassung reicht bei sicherheitsrelevanten Defekten nicht aus.
  • Betroffene Kunden haben Anspruch auf Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz.

Dr. Stoll & Sauer rät allen EQA- und EQB-Besitzern, die betroffen sein könnten, ihre Rechte prüfen zu lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist im E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei möglich. Dr. Stoll & Sauer hat bereits mehrere Klagen gegen Mercedes eingereicht.

Hintergrund: KBA-Rückruf vom 13. Februar 2025 bleibt bestehen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte am 13. Februar 2025 den verpflichtenden Rückruf für die Modelle EQA und EQB angeordnet. Weltweit sind über 33 000 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland rund 3100. Grund ist eine mögliche Brandgefahr durch einen Kurzschluss in der Hochvoltbatterie. Die Batteriezellen stammen vom chinesischen Hersteller Ferasis Energy. Das Problem zieht sich damit über mehrere Batterietypen und Produktionsserien hin – was die neue Betroffenheit des EQA 250+ unterstreicht.

Kritische Bewertung: Reicht ein Update wirklich aus?

Rechtsexperten von Dr. Stoll & Sauer bezweifeln, dass ein bloßes Software-Update das Sicherheitsrisiko bei den betroffenen Fahrzeugen dauerhaft beseitigen kann. Eine fehlerhafte Hochvoltbatterie stellt einen gravierenden Sachmangel dar, der nach Auffassung der Kanzlei nur durch eine physische Reparatur oder den Austausch der Batterie behoben werden kann.

  • Ein Sicherheitsrisiko bleibt bestehen, solange die technische Ursache nicht vollständig behoben wird.
  • Ein Software-Update kann allenfalls vorübergehend eingreifen, aber keine defekten Batteriezellen „heilen“.
  • Zudem drohen Folgewirkungen wie verringerte Reichweite, verlängerte Ladezeiten oder Einschränkungen der Leistung.

Damit liegt weiterhin ein rechtlich relevanter Mangel vor. Betroffene Halter haben Anspruch auf ein sicheres und voll funktionsfähiges Fahrzeug. Wird dieser Zustand nicht hergestellt, kommen Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz in Betracht. Die Kanzlei bietet für betroffene Mercedes-Fahrer eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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