Alkohol trinken ist nachweislich gesundheitsschädlich. Sollte jener Alkohol, chemische Bezeichnung Ethanol, künftig als Bestandteil von Desinfektionsmitteln verboten werden? Auf keinen Fall, findet die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und fordert daher die hessische Landesregierung sowie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erneut auf, dafür Sorge zu tragen, dass Ethanol weiterhin für die Desinfektion im medizinischen Bereich verfügbar bleibt.

Gerade hat der Ausschuss für Biozidprodukte der ECHA seine Stellungnahme zur künftigen Verwendung von Ethanol in Desinfektionsmitteln aufs nächste Jahr vertagt. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Ausschuss eine EU-weite Neueinstufung von Ethanol als krebserzeugend und reproduktionstoxisch der Kategorie 1A empfiehlt und dass damit verbunden Ethanol als Wirkstoff in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln faktisch nicht mehr eingesetzt werden dürfte.

Ethanol ist aber als wesentlicher Bestandteil wirksamer Desinfektionsmittel unverzichtbar, so die Delegiertenversammlung. Wirksamkeit, Verfügbarkeit und Kosten sprächen im Vergleich zu weiteren für die Desinfektion nutzbaren Substanzen für die Beibehaltung von Ethanol als Desinfektionsmittel. Ethanol ist darüber hinaus gegen bestimmte Viren stärker wirksam als die alternativ einzusetzenden Propanole.

Dass die angesprochenen Gesundheitsgefahren auf die Anwendung von Ethanol in Desinfektionsmitteln zutreffen sollen, wird von der LÄKH stark angezweifelt. Für die avisierte Entscheidung der ECHA seien lediglich Studien zur oralen Aufnahme von Ethanol und dessen unbestrittener toxischer Wirkung berücksichtigt worden. Im Übrigen werde Ethanol in Desinfektionsmitteln vergällt, womit einer oralen Aufnahme vorgebeugt werde.
 

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