Was ist, wenn ich Arbeitsmittel nur teilweise beruflich nutze?
Wird ein Arbeitsgerät auch privat genutzt, ist grundsätzlich nur ein anteiliger Abzug möglich. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi Bayern) warnt aber: „Eine angestellte Friseurin oder ein Lagerarbeiter werden dem Finanzamt die berufliche Nutzung kaum darlegen können, in allen kaufmännischen, grafischen oder Mehr







