Mercedes EQA/EQB müssen erneut in die Werkstatt: Mercedes-Benz ruft betroffene Fahrzeuge im Rahmen eines Rückrufs ein zweites Mal zur vollständigen Installation eines Softwareupdates der Hochvoltbatterie auf. Hintergrund ist, dass das Update beim letzten Werkstattbesuch nach Angaben des Herstellers nicht vollständig abgeschlossen werden konnte; zudem warnt Mercedes bei sehr hohem Ladezustand weiter vor einem möglichen Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle. Grundlage sind ein Kundenanschreiben der Mercedes-Benz AG aus Berlin vom Dezember 2025 (Aktionscode 5496605) sowie der bereits veröffentlichte KBA-Pflichtrückruf vom 13. Februar 2025 (KBA-Referenz 14775R, Hersteller-Code 5496507) für EQA und EQB. Der SWR wird am 27. Januar 2026 über den Fall Mercedes detailliert in der Sendung Marktcheck berichten.

Dr. Stoll & Sauer bewertet den erneuten Werkstattaufruf als erhebliches Warnsignal: Ein sicherheitsrelevanter Mangel bleibt für Verbraucher nicht nur ein Risiko, sondern führt auch zu spürbaren Nutzungseinschränkungen wie Ladebegrenzung und möglicher Reichweitenminderung. Die Kanzlei bietet eine rechtliche Überprüfung in der kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Die Kanzlei zählt zu den führenden Akteuren in der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals und ist auch im Bereich E-Mobilität stark engagiert.

Was Mercedes zum EQA und EQB jetzt konkret mitteilt

Mercedes erklärt in dem Dezemberschreiben 2025, dass das Softwareupdate zur Hochvolt-Batterie beim letzten Werkstattbesuch nicht vollständig installiert werden konnte und Betroffene deshalb erneut einen Termin beim Mercedes-Benz Servicepartner vereinbaren sollen. Gleichzeitig verweist der Hersteller darauf, dass bei sehr hohem Ladezustand ein Brandrisiko nicht ausgeschlossen werden könne; deshalb werde die Software des Batteriemanagementsystems aktualisiert.

Die wichtigsten Punkte aus dem Schreiben (Dezember 2025, Aktionscode 5496605):

  • Erneuter Termin erforderlich, weil das Update zuvor nicht vollständig abgeschlossen wurde.
  • Bis zur Durchführung wird dringend empfohlen, die Hochvolt-Batterie nicht über 80 Prozent zu laden (Einstellung über MBUX oder Mercedes-Benz App).
  • AC-Laden (Wechselstrom) soll laut Mercedes von dem Update nicht betroffen sein.
  • DC-Laden (Gleichstrom) kann sich verlängern; als Beispiel nennt Mercedes etwa 10 bis 15 Minuten zusätzliche Zeit für 10–80 Prozent Display-SOC an einer DC-Schnellladesäule.
  • Der mögliche Energiegehalt der Batterie kann sinken, wodurch sich die mögliche Reichweite verringern kann; Mercedes nennt als Rechenbeispiele 5 Prozent (ca. 50.000 km), 8 Prozent (ca. 100.000 km) und 11 Prozent (ca. 160.000 km).
  • Keine Auswirkungen auf Beschleunigung, Energieverbrauch und Nennleistung.

Vorgeschichte: KBA-Pflichtrückruf 2025 wegen Brandgefahr

Bereits am 13. Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes EQA und EQB (Baujahre 2021 bis 2024) wegen Brandgefahr durch einen Defekt der Hochvoltbatterie (KBA-Referenz 14775R; Hersteller-Rückrufcode 5496507). Betroffen waren nach den damaligen Angaben rund 3.100 Fahrzeuge in Deutschland und weltweit mehr als 33.000 Fahrzeuge. Als Maßnahme war auch damals ein Softwareupdate des Batteriemanagementsystems vorgesehen; zudem wurde bis zur Durchführung empfohlen, nicht über 80 Prozent zu laden.

Rechtliche Einordnung: Sicherheitsmangel und Nutzungseinschränkung sind ein Sachmangel

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist entscheidend, dass ein sicherheitsrelevanter Batterie-Mangel nicht nur abstrakt gefährlich ist, sondern Betroffene zusätzlich faktisch belastet: Wer sein Fahrzeug über Monate nur eingeschränkt laden soll und zugleich mit potenzieller Reichweiten- und Schnellladeeinbuße leben muss, hat ein Problem, das rechtlich regelmäßig als Sachmangel einzuordnen ist.

Je nach Einzelfall kommen insbesondere diese Ansprüche in Betracht:

  • Nachbesserung (wirksame, vollständige Mangelbeseitigung) und bei Ausbleiben einer wirksamen Lösung weitere Gewährleistungsrechte
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rückabwicklung des Kaufvertrags
  • Schadensersatz, etwa bei Folgeschäden oder erheblichen Nutzungseinschränkungen. Auch spätere Auswirkungen eines Updates (z. B. Reichweitenverlust) können Gewährleistungsansprüche auslösen, wenn der Mangel nicht vollständig beseitigt ist.
  • Welche Ansprüche im Einzelfall durchsetzbar sind, hängt unter anderem vom Kaufdatum, der Vertragskonstellation (Kauf/Leasing) und den Verjährungsfristen ab.

Dr. Stoll & Sauer reichten Klagen gegen mehrere Hersteller ein

Die Kanzlei begleitet Betroffene nicht nur bei der Einordnung von Rückrufen, sondern vertritt Mandanten bereits in laufenden Angelegenheiten gegen mehrere Hersteller. Nach Angaben der Kanzlei werden Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Konstellationen verfolgt:

  • Ford: Mandate und Verfahren im Zusammenhang mit dem Kuga Plug-in-Hybrid und Hochvoltbatterie-Problemen
  • Mercedes-Benz: Mandate und Verfahren wegen Mängeln und Rückrufmaßnahmen rund um Hochvoltbatterien, insbesondere bei EQA/EQB
  • Porsche: Mandate und Verfahren im Kontext Taycan und wiederkehrender E-Mobilitätsmängel, insbesondere wenn Maßnahmen Nachteile verursachen
  • Opel: ebenfalls Mandate und Verfahren wegen E-Mobilitätsmängeln und Werkstattmaßnahmen bei betroffenen Modellen

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu den rechtlichen Optionen bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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