Was SWR-Marktcheck konkret zum Mercedes-Rückruf berichtet
Der SWR schildert, dass der KBA-überwachte Rückruf wegen möglicher Brandgefahr durch einen internen Kurzschluss in der Batterie nicht zu einem Akkutausch führt. Stattdessen setze Mercedes auf ein Softwareupdate, das die Gefahr reduzieren soll.
Der Beitrag betont dabei ausdrücklich den Unterschied zwischen Behebung und bloßer Risikominderung („Mitigation“) und macht diese Strategie zum zentralen Kritikpunkt.
Die wichtigsten Punkte aus dem SWR-Beitrag im Marktcheck vom 27. Januar 2026):
- Rückruf-Anlass: Der SWR beschreibt ein Kurzschlussrisiko in der Hochvoltbatterie, das zu einem Brand führen könne.
- Vorgehen von Mercedes: Kein Akkutausch – stattdessen Softwareupdate zur Risikominderung („mitigieren“). Der Beitrag stellt heraus, dass der Defekt in der Batterie damit nicht behoben werde.
- Folgen im Alltag: Betroffene berichten laut SWR über Vertrauensverlust und dass sie das Laden in Tiefgaragen vermeiden.
- Schnellladen und Standzeiten: Der Beitrag zeigt anhand eines Betroffenenfalls, dass das Update spürbare Nachteile beim DC-Schnellladen haben kann; genannt werden deutlich längere Ladezeiten und teils bis zu einer Stunde Standzeit.
- Reichweite/Kapazität: Der SWR verweist auf Mercedes-Informationen, wonach der mögliche Energiegehalt der Batterie sinken könne und dadurch die mögliche Reichweite.
- Vergleich zu Hyundai: Der Beitrag stellt Hyundai als Beispiel dar, wo Batteriesysteme ausgetauscht wurden. Auch bei Hyundai besteht Brandgefahr.
- Aussagen aus Verfahren: Der SWR zitiert aus einer Klageerwiderung von Mercedes, wonach Schnellladen eine Ausnahme sei, EQA/EQB typischerweise nicht auf Langstrecken eingesetzt würden und Kläger im Wesentlichen nicht betroffen seien.
- Kostenargument: Der Beitrag stellt nach Darstellung aus dem Kontext der Auseinandersetzungen Update-Kosten im zweistelligen Eurobereich den Kosten eines Batterietauschs im hohen fünfstelligen Bereich gegenüber und leitet daraus eine erhebliche wirtschaftliche Dimension ab.
- KBA-Position: Das KBA wird mit dem Hinweis zitiert, dass im Rahmen der Rückrufüberwachung eine Neubewertung der Abhilfemaßnahme möglich sei, wenn Hinweise oder Vorfälle bekannt werden, die die Wirksamkeit in Frage stellen.
- Zusatzaspekt EQE: Der Beitrag greift einen Brand eines Mercedes EQE in Südkorea (August 2024) auf und diskutiert einen möglichen konstruktiven Mangel, den ein Update nach Einschätzung eines Forschers nicht beheben könne. Mercedes habe konkrete Rückfragen dazu laut SWR nicht bestätigt.
Hintergrund: Rückruf EQA/EQB und erneuter Werkstattaufruf
Der SWR-Beitrag fügt sich in die Rückruflage rund um die Hochvoltbatterien ein. Bereits am 13. Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf für EQA und EQB wegen Brandgefahr (KBA-Referenz 14775R; Hersteller-Code 5496507).
Zudem mussten betroffene Fahrzeuge nach einem Kundenanschreiben der Mercedes-Benz AG aus Berlin vom Dezember 2025 erneut in die Werkstatt, weil ein Softwareupdate zur Hochvoltbatterie beim letzten Werkstattbesuch nach Angaben des Herstellers nicht vollständig abgeschlossen werden konnte (Aktionscode 5496605).
Rechtliche Bewertung von Dr. Stoll & Sauer: Risikominderung ersetzt keine Mangelbeseitigung-
Dr. Stoll & Sauer hält den im Beitrag beschriebenen Ansatz für juristisch hoch problematisch: Wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel nicht beseitigt, sondern nur verwaltet wird, bleibt für Verbraucher ein Rest-Risiko. Gleichzeitig entstehen Nachteile, die für viele Käufer kaufentscheidend sind – insbesondere Schnellladefähigkeit und Reichweite.
Aus Sicht der Kanzlei spricht das dafür, dass das Fahrzeug auch nach dem Update nicht mangelfrei ist.
Je nach Einzelfall kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
- Nachbesserung (wirksame, vollständige Mangelbeseitigung) und bei Ausbleiben weitere Gewährleistungsrechte
- Minderung des Kaufpreises
- Rückabwicklung des Kaufvertrags
- Schadensersatz, etwa bei Folgeschäden oder erheblichen Nutzungseinschränkungen
Welche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt unter anderem von Kaufdatum, Vertragskonstellation (Kauf/Leasing) und Verjährungsfristen ab. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im E-Mobilitäts-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer führt auch Verfahren gegen Porsche und Ford
Die Kanzlei vertritt Mandanten nicht nur im Mercedes-Komplex, sondern ist auch gegen weitere Hersteller juristisch aktiv, wenn sicherheitsrelevante Batterieprobleme, Rückrufe oder Werkstattmaßnahmen zu spürbaren Nachteilen führen. Dazu zählen nach Angaben der Kanzlei:
- Porsche, unter anderem im Kontext Taycan und wiederkehrender E-Mobilitätsmängel
- Ford, unter anderem im Zusammenhang mit dem Kuga Plug-in-Hybrid und Hochvoltbatterie-Problemen
- Mercedes-Benz, unter anderem im Zusammenhang mit Rückrufmaßnahmen und Mängeln rund um Hochvoltbatterien bei EQA/EQB
- Eine kostenlose Ersteinschätzung zu den rechtlichen Optionen bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal sowie Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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