Das Gesetz ist nach Auffassung des FVDZ ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten. „Eine zügige Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist angesichts des Fachkräftemangels sinnvoll und notwendig“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl. Allerdings sieht der FVDZ den vollständigen Entfall einer Gleichwertigkeitsprüfung hin zu einer direkten Kenntnisprüfung mit einem Sprachnachweis auf B2-Niveau kritisch. Die vollständige Abkehr von dokumentenbasierten Prüfungen berge die Gefahr, dass wesentliche Unterschiede in Ausbildung und Qualifikation nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Dazu der FVDZ-Bundesvorsitzende: „Ein selbstverschuldeter Mangel an Ärzten und Zahnärzten durch jahrzehntelang verfehlte Zulassungspolitik zum Studium kann und darf nicht zu einem blinden Zulassen ausländischer Ärztinnen und Ärzte ohne adäquate Überprüfung der Berufsabschlüsse führen. Die Patientinnen und Patienten in Deutschland haben einen achtsamen Umgang mit den Zulassungsvoraussetzungen zur Berufsausübung verdient. Keine oder eine laxe Überprüfung der Echtheit ausländischer Abschlüsse und Dokumente ist mit Patientenschutz nicht vereinbar und ein weiterer Schritt in Richtung Abwertung der Qualität in der medizinischen Versorgung.“
Der FVDZ spricht sich daher für ein ausgewogenes Verfahren aus, das sowohl effizient als auch verlässlich ist. Beschleunigung könne durch standardisierte Abläufe, klare Fristen und eine bessere personelle Ausstattung der zuständigen Stellen erreicht werden – jedoch nicht durch den Verzicht auf fachliche Prüfmechanismen.
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