Leere Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen laut ARAG Experten nicht ohne Alterskontrolle verkauft werden. Geklagt hatte ein Onlinehändler gegen einen Mitbewerber, der leere Tanks im Internet ohne Altersprüfung angeboten hatte. Der Bundesgerichtshof stellte klar: Auch ungefüllte Tanks gelten als „Behältnisse“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Sie können praktisch nur dazu verwendet werden, E-Liquids einzufüllen und anschließend zu verdampfen. Deshalb fallen sie ebenfalls unter das Verkaufsverbot an Minderjährige (Az.: I ZR 106/25). Händler müssen künftig also sicherstellen, dass Käufer volljährig sind. In der Praxis erfolgt dies meist durch eine Altersprüfung beim Bestellvorgang sowie eine zusätzliche Kontrolle bei der Paketübergabe. Wer entsprechende Produkte ohne ausreichende Alterskontrolle verkauft, riskiert Wettbewerbsverstöße und Abmahnungen.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
![]()