Cupra verschickt jetzt Rückrufschreiben an Halter des Modells Born – und das Schreiben zeigt, wie ernst der Konzern die Probleme mit der Hochvoltbatterie selbst einschätzt. Nach dem der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Rückrufschreiben geht es um ein mögliches beeinträchtigtes Modul in der Hochvoltbatterie, das zu erheblichem Reichweitenverlust, Warnhinweisen, thermischer Überlastung und im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Auch Medienberichte vom 24. und 25. März 2026 sprechen von einem groß angelegten Rückruf im VW-Konzern, der neben mehreren ID.-Modellen auch den Cupra Born betrifft. Dr. Stoll & Sauer bewertet die Lage als ernstes Warnsignal für Verbraucher, weil der Hersteller selbst vor Brandgefahr warnt und zugleich umfangreiche Prüf- und Werkstattmaßnahmen anordnet. Betroffene Halter sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Cupra Born Rückruf 2026: Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie

Das Schreiben, das Dr. Stoll & Sauer vorliegt, trägt die Überschrift „Produktsicherheitsrückruf: Batterieprüfung, Code 93S4“. Darin heißt es, dass bei Cupra-Fahrzeugen „die Möglichkeit“ bestehe, dass „ein Modul der Hochvoltbatterie unsere hohen Qualitätsstandards nicht erfüllt“. Das kann laut Schreiben „einen erheblichen Reichweitenverlust“, „das Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte“ oder „eine thermische Überlastung im Inneren der Hochvoltbatterie“ zur Folge haben. Besonders brisant ist die Formulierung, dass eine solche thermische Überlastung „einen Fahrzeugbrand verursachen“ könne, „bei dem Verletzungs-/Lebensgefahr für die Insassen besteht“. Das Feuer könne zudem auf andere Fahrzeuge oder Gebäude übergreifen, wenn sich das brennende Fahrzeug in unmittelbarer Nähe befinde.

Erstes Cupra-Rückrufschreiben erwähnt Reichweitenverlust und Brandrisiko

Für Cupra-Kunden ist besonders wichtig, dass der Hersteller im Schreiben nicht nur eine abstrakte Gefahr beschreibt, sondern ganz konkrete Maßnahmen ankündigt. Vorgesehen sind die Installation einer aktualisierten Software, eine umfassende Überprüfung der Hochvolt-Batteriemodule und der Austausch bestimmter Module, wenn bei der Prüfung Abweichungen festgestellt werden. Cupra verspricht erst nach diesem Werkstattaufenthalt wieder Leistungsdaten „ohne Einschränkung“ im Hinblick auf Ladezeit und Reichweite. Damit macht das Schreiben deutlich, dass es sich nicht um eine bloße Vorsichtsmaßnahme handelt, sondern um einen technischen Eingriff mit potenziell spürbaren Folgen für den Fahrzeugalltag.

Diese Aussagen stehen im Rückrufschreiben zum Cupra Born

Die wichtigsten Aussagen aus dem ersten Cupra-Rückrufschreiben:

  • „Produktsicherheitsrückruf: Batterieprüfung, Code 93S4“
  • Es bestehe die Möglichkeit, dass „ein Modul der Hochvoltbatterie unsere hohen Qualitätsstandards nicht erfüllt“
  • Genannt werden „erheblicher Reichweitenverlust“, „Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte“ und „thermische Überlastung im Inneren der Hochvoltbatterie“
  • Eine thermische Überlastung könne „einen Fahrzeugbrand verursachen“
  • Es bestehe „Verletzungs-/Lebensgefahr für die Insassen“
  • Das Feuer könne auf „andere Fahrzeuge oder Gebäude“ übergreifen
  • Vorgesehen sind Software-Update, Batterieprüfung und der „Austausch bestimmter Module“
  • Erst nach dem Werkstattaufenthalt sollen Ladezeit und Reichweite wieder „ohne Einschränkung den ursprünglichen Werten entsprechen“
  • Cupra fordert die Halter auf, „sämtliche Nutzer des Fahrzeugs über den bestehenden Mangel sowie die damit verbundenen Gefahren“ zu informieren

Batterieprüfung beim Cupra Born: Software-Update und Modultausch

Auffällig ist auch, dass Cupra anders als Volkswagen im Schreiben einen konkreten Hinweis auf eine Rückrufplattform gibt. Unter einer besonderen Internetadresse könnten Halter eine Auflistung ihrer betroffenen Fahrzeuge herunterladen. Außerdem nennt das Schreiben eine Telefonnummer für Rückfragen. Gleichzeitig bittet Cupra um „Verständnis und Unterstützung bei dieser vorsorglichen Maßnahme“, auch wenn der außerplanmäßige Werkstattbesuch „mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann“. Gerade dieser Satz zeigt, dass der Hersteller selbst mit erheblichem Aufwand und Ärger für die Kunden rechnet.

KBA-Rückruf zum Cupra Born: Diese Fahrzeuge sind betroffen

Der Rückruf selbst ist erheblich. Nach Reuters und ADAC betrifft die Aktion innerhalb des VW-Konzerns weltweit fast 100.000 Elektrofahrzeuge. Davon entfallen knapp 20.000 auf den Cupra Born. In Deutschland geht es um rund 6.000 Fahrzeuge. Für den Cupra Born läuft der Rückruf unter der KBA-Referenz 16269R und dem internen Code 93S4. Als betroffener Produktionszeitraum wird der 7. Februar 2022 bis 21. April 2024 genannt. Die Fahrzeuge sollen ein Software-Update erhalten, die Hochvoltbatterie wird geprüft, und einzelne Module werden bei Bedarf ersetzt.

Was der Fehler in der Hochvoltbatterie für Cupra-Kunden bedeutet

Wo der Fehler im Detail liegt, ist öffentlich bislang nicht vollständig offengelegt. Bekannt ist nach den Schreiben und Medienberichten vor allem, dass Module der Hochvoltbatterie nicht den Spezifikationen entsprechen können. Die Folgen reichen von verringerter Reichweite und Warnhinweisen bis hin zu Brandgefahr. Die genaue technische Ursache der Abweichung wird im Schreiben jedoch nicht näher erläutert. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist gerade das für Verbraucher problematisch: Sie werden mit einem sicherheitsrelevanten Risiko konfrontiert, ohne dass die genaue technische Ursache öffentlich transparent erklärt wird.

Parallelen zu Mercedes EQA und EQB bei Batterie-Rückrufen

Die Situation erinnert an andere Rückrufe bei E-Autos mit Problemen an der Hochvoltbatterie. Besonders deutlich wurde das bei Mercedes mit den Modellen EQA und EQB. Auch dort begann der Umgang mit der Brandgefahr aus der Hochvoltbatterie zunächst nicht mit einem sofortigen Austausch der betroffenen Akkus, sondern mit technischen Zwischenmaßnahmen. Erst später wurde klar, dass die Hochvoltbatterien vollständig ersetzt werden müssen. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist genau das die eigentliche Warnung für Cupra-Kunden: Ein Rückruf, der zunächst als Batterieprüfung mit Software-Update beginnt, muss nicht das letzte Wort des Herstellers sein.

Rechtliche Einschätzung zum Cupra-Born-Rückruf

  • Ein sicherheitsrelevanter Rückruf wegen möglicher Brandgefahr an der Hochvoltbatterie ist ein starkes Indiz für einen erheblichen Sachmangel.
  • Kunden müssen sich nicht ohne Weiteres damit abfinden, dass sie wegen eines vom Hersteller verursachten Mangels Werkstattaufwand, Unsicherheit und Nutzungseinbußen hinnehmen müssen.
  • Wenn Ladezeit, Reichweite und Betriebssicherheit betroffen sind, kann das den Wert und die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen.
  • Je nach Einzelfall kommen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder weitergehende Prüfungen zur Zumutbarkeit von Nachbesserungen in Betracht.

Was betroffene Cupra-Born-Halter jetzt tun sollten

Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen, Warnmeldungen im Fahrzeug und alle Einschränkungen im Alltag genau zu dokumentieren. Wer von Cupra angeschrieben wurde oder wegen des Rückrufs unsicher ist, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer eine der führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in erster Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta in Deutschland.

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