Beim Jaguar I-Pace spitzt sich die Situation um Brandgefahren an der Hochvoltbatterie des Elektrofahrzeugs weiter zu. Nach einem Bericht von kfz-betrieb vom 30. März 2026 muss Jaguar Land Rover erneut bei mehr als 29.000 Elektro-SUVs nachbessern, weil ein interner Zellfehler im Hochvoltbatteriepaket weiterhin zu Kurzschluss und Brand führen kann; in Deutschland sollen rund 1.350 Fahrzeuge betroffen sein. Ein Dr. Stoll & Sauer vorliegendes Rückrufschreiben von Jaguar Land Rover Deutschland vom 24. Juli 2023 zeigt, wie ernst der Hersteller die Gefahr bereits damals einstufte: Jaguar warnte darin vor thermischer Überlastung, Rauch, Feuer, Verletzungsrisiken, Sachschäden und sogar einer möglichen Betriebsuntersagung bei Missachtung der Rückrufaktion. 

Dr. Stoll & Sauer bewertet den Fall als weiteres Warnsignal für Käufer von E-Autos. Wenn ein Fahrzeug wegen Brandgefahr nicht uneingeschränkt geladen, geparkt oder genutzt werden kann und der Hersteller wiederholt nur Softwaremaßnahmen anbietet, stehen erhebliche Gewährleistungs- und Schadensersatzfragen im Raum. Betroffene Jaguar-Kunden sollten ihre Ansprüche daher im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.

Jaguar I-Pace: Rückrufschreiben nennt Rauch und Feuer an der Hochvoltbatterie

Der Jaguar I-Pace gehört zu den bekanntesten vollelektrischen Premium-SUVs. Gerade bei einem solchen Fahrzeug sind Reichweite, Ladefähigkeit, Sicherheit der Hochvoltbatterie und Alltagstauglichkeit zentrale Kaufargumente. Umso schwerer wiegt es, wenn die Hochvoltbatterie selbst zum Sicherheitsrisiko wird.

In dem Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Schreiben vom 24. Juli 2023 informiert Jaguar Land Rover Deutschland über einen „Sicherheitsrückruf“ mit der Programm-Nummer H441. Betroffen waren nach dem Schreiben bestimmte Jaguar-Fahrzeuge der Modelljahre 2019 bis 2024. Als Maßnahme wurde eine Software-Aktualisierung am Batterieenergie-Steuergerät BECM angekündigt. Besonders relevant ist die Begründung des Rückrufs: Jaguar nennt darin eine thermische Überlastung, die sich als Rauch oder Feuer an der Stelle unter dem Fahrzeug zeigen könne, an der sich die Hochvoltbatterie befindet. 

Die wichtigsten Aussagen aus dem Rückrufschreiben:

  • Jaguar spricht ausdrücklich von einem „Sicherheitsrückruf“.
  • Genannt wird eine Software-Aktualisierung des Batterieenergie-Steuergeräts BECM.
  • Als Grund wird eine thermische Überlastung beschrieben, die sich als Rauch oder Feuer im Bereich der Hochvoltbatterie zeigen kann.
  • Jaguar weist auf ein erhöhtes Verletzungsrisiko für Fahrzeuginsassen und Personen außerhalb des Fahrzeugs hin.
  • Außerdem nennt Jaguar mögliche Sachschäden.
  • Kunden sollen Fahrzeuge in sicherem Abstand von Gebäuden abstellen, bis die Rückrufaktion abgeschlossen ist.
  • Jaguar weist darauf hin, dass die Verweigerung oder Missachtung einer sicherheitsrelevanten Rückrufaktion zu einer Betriebsuntersagung durch die zuständige Zulassungsbehörde führen kann.
  • Nach dem Schreiben sollen in der Vergangenheit in Einzelfällen Fahrzeuge zur Betriebsuntersagung gemeldet worden sein, weil dem Hersteller keine Information über die Durchführung der Rückrufaktion vorlag. 

Diese Formulierungen sind aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich. Es geht nicht um einen bloßen Komfortmangel oder eine technische Kleinigkeit, sondern um ein sicherheitsrelevantes Problem an einem der teuersten und wichtigsten Bauteile eines E-Autos.

Neue Rückrufrunde 2026: Ladezustand wird offenbar auf 90 Prozent begrenzt

Der aktuelle Bericht von kfz-betrieb vom 30. März 2026 zeigt, dass die Probleme beim Jaguar I-Pace offenbar nicht abgeschlossen sind. Danach kann bei mehr als 29.000 Elektro-SUVs weiterhin ein interner Zellfehler im Hochvoltbatteriepaket zu Kurzschluss und Brand führen. Betroffen seien Fahrzeuge der Modelljahre 2019 bis 2021, etwa die Hälfte davon in der EU und rund 1.350 Fahrzeuge in Deutschland. Eine finale Lösung gebe es dem Bericht zufolge noch nicht.

Als neue Zwischenmaßnahme soll eine Software den maximalen Ladezustand der Hochvoltbatterie auf 90 Prozent begrenzen. Laut kfz-betrieb läuft diese vorläufige Maßnahme unter dem Aktionscode H570; eine finale Maßnahme soll unter H572 folgen. Damit reiht sich Jaguar in eine wachsende Zahl von Herstellern ein, bei denen Softwaremaßnahmen das Risiko zunächst nur begrenzen sollen, ohne das technische Grundproblem sofort endgültig zu beseitigen.

Auch in den USA ist das Problem aktenkundig. Die US-Sicherheitsbehörde NHTSA veröffentlichte am 5. Februar 2026 den Safety Recall Report 26V067. Danach ruft Jaguar Land Rover North America bestimmte Jaguar I-Pace der Modelljahre 2020 und 2021 zurück, weil die Hochvoltbatterie thermisch überlasten kann. Die NHTSA beschreibt als mögliche Folge Rauch oder Feuer im Bereich der Hochvolt-Traktionsbatterie. Die finale Abhilfemaßnahme befinde sich noch in Entwicklung. Reuters berichtete am 10. Februar 2026 ebenfalls über den US-Rückruf von 2.278 Jaguar I-Pace wegen möglicher Überhitzung der Hochvoltbatterie und Brandgefahr. Als Zwischenlösung werde die Software aktualisiert, um den Ladezustand auf 90 Prozent zu begrenzen; die endgültige Lösung werde noch entwickelt.

Warum die 90-Prozent-Begrenzung für Kunden problematisch ist

Für Halter eines Jaguar I-Pace ist die Ladebegrenzung auf 90 Prozent mehr als eine technische Randnotiz. Die nutzbare Batteriekapazität und die Reichweite gehören bei einem E-Auto zu den wichtigsten Eigenschaften. Wird der Ladezustand dauerhaft oder über längere Zeit begrenzt, kann sich das unmittelbar auf Alltagstauglichkeit, Langstreckennutzung und Wert des Fahrzeugs auswirken.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer stellen sich deshalb mehrere Fragen:

  • Ist das Fahrzeug noch so nutzbar, wie es beim Kauf erwartet werden durfte?
  • Liegt ein Sachmangel vor, wenn die Hochvoltbatterie wegen Brandgefahr nicht uneingeschränkt genutzt werden kann?
  • Reicht eine Softwaremaßnahme aus, wenn das Brandrisiko dadurch nur reduziert, aber nicht endgültig beseitigt wird?
  • Müssen betroffene Kunden Einschränkungen wie Ladebegrenzung, Parkhinweise oder Werkstattmaßnahmen dauerhaft akzeptieren?
  • Kommen Rücktritt, Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder andere Gewährleistungsrechte in Betracht?

Gerade bei einem hochpreisigen Elektrofahrzeug wie dem Jaguar I-Pace kann nicht erwartet werden, dass Kunden erhebliche Einschränkungen an der Hochvoltbatterie dauerhaft hinnehmen. Wer ein E-Auto kauft, darf grundsätzlich erwarten, dass es sicher geladen, geparkt und genutzt werden kann.

Parallelen zu Mercedes, VW, Ford und Porsche

Der Jaguar I-Pace ist kein Einzelfall. Dr. Stoll & Sauer beobachtet seit Monaten, dass Hochvoltbatterien bei mehreren Herstellern zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Die Fälle unterscheiden sich im Detail, zeigen aber ein ähnliches Grundmuster: Brandgefahr, Sicherheitswarnungen, Ladebegrenzungen, Softwareupdates, unklare finale Reparaturen und verunsicherte Kunden.

Dr. Stoll & Sauer führt bereits Verfahren und Mandate gegen verschiedene Hersteller im Zusammenhang mit Problemen bei E-Autos und Plug-in-Hybriden. Dazu gehören unter anderem:

  • Mercedes EQA und EQB: Rückrufe wegen Brandgefahr an der Hochvoltbatterie, Vorgaben zum Laden und Parken sowie Fragen zur Zumutbarkeit für betroffene Kunden.
  • VW ID.-Modelle und Cupra Born: Rückrufschreiben zur Hochvoltbatterie, Softwaremaßnahmen und Ärger über Reichweite, Kommunikation und Nutzungseinschränkungen.
  • Ford Kuga Plug-in-Hybrid: wiederholte Rückrufe, Ladebeschränkungen, Sicherheitswarnungen und rechtliche Auseinandersetzungen um Rückabwicklung und Entschädigung.
  • Porsche Taycan: Verfahren wegen Reichweitenabweichungen, Batterieproblemen und weiteren technischen Mängeln.
  • Jaguar I-Pace: Rückrufschreiben mit Warnung vor Rauch, Feuer und Betriebsuntersagung sowie neue Rückrufrunde mit Ladebegrenzung auf 90 Prozent.

Für Dr. Stoll & Sauer zeigt sich damit ein strukturelles Problem der E-Mobilität: Die Hochvoltbatterie ist das zentrale Bauteil eines Elektroautos. Wenn ausgerechnet dieses Bauteil sicherheitsrelevant auffällig wird, kann der Mangel den Kern des Fahrzeugs betreffen.

Rechtliche Einschätzung: Welche Ansprüche Jaguar-Kunden prüfen sollten

Betroffene Jaguar-Kunden sollten prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen den Verkäufer, den Hersteller oder weitere Beteiligte zustehen. Im Mittelpunkt stehen regelmäßig kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Denkbar sind je nach Einzelfall Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder ein Anspruch auf eine mangelfreie Reparatur.

Wichtig ist dabei die konkrete Situation des einzelnen Fahrzeugs. Entscheidend können unter anderem Kaufdatum, Laufleistung, Modelljahr, Rückrufhistorie, Werkstattmaßnahmen, Ladebegrenzungen, Parkhinweise und die Frage sein, ob eine finale Reparatur bereits verfügbar ist. Auch Leasingfahrzeuge sollten rechtlich geprüft werden, weil Nutzungseinschränkungen und Wertverluste hier ebenfalls relevant sein können.

Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Jaguar-Kunden daher, Unterlagen wie Kaufvertrag, Leasingvertrag, Rückrufschreiben, Werkstattbelege, Softwarehinweise und Kommunikation mit Jaguar oder dem Händler zu sichern. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG arbeiten 17 Rechtsanwälte und Fachanwälte an den Standorten Lahr und Stuttgart. Die Kanzlei ist bundesweit im Verbraucherrecht tätig und gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal, im Bank- und Kapitalmarktrecht, im IT- und Datenschutzrecht, im Versicherungsrecht, im Arbeitsrecht sowie im Bereich E-Mobilität.

Die Kanzlei hat im Abgasskandal die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen mitgestaltet, die in einem Vergleich von 830 Millionen Euro für rund 260.000 Verbraucher endete. Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten dabei die Verhandlungen mit Volkswagen. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei den Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Spezialgesellschaft in der Sammelklage gegen Meta wegen des Facebook-Datenlecks.

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