Wie kann man sich beim Grillen schützen und Unfälle vermeiden?
Nach Angaben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ereignen sich jedes Jahr rund 4.000 Grillunfälle. Etwa jeder zehnte endet mit schweren Brandverletzungen. Ursache ist häufig der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Spiritus oder Benzin. Sie können unkontrollierbare Stichflammen und Verpuffungen auslösen. Die ARAG Experten nennen daher die wichtigste Regel fürs Grillen: Niemals Spiritus oder Benzin zum Anzünden oder Nachlegen verwenden.
Besonders gefährdet sind Kinder. Die Initiative Paulinchen e. V. , die sich seit vielen Jahren für brandverletzte Kinder engagiert, macht deshalb regelmäßig auf die Risiken beim Grillen aufmerksam. Kinder sollten sich grundsätzlich nicht in unmittelbarer Nähe des Grills aufhalten und niemals unbeaufsichtigt in dessen Nähe spielen. Da sich ihr Kopf häufig auf Höhe der Grillfläche befindet, können Stichflammen bei Kindern besonders schwere Verletzungen verursachen. Auch nach dem Grillen bleibt Vorsicht geboten: Die Glut kann noch über Stunden hinweg so heiß sein, dass Verbrennungen oder Brände entstehen.
Was gilt für das Grillen mit einem Gasgrill?
Auch beim Gasgrill ist ein sorgfältiger Umgang wichtig. Die ARAG Experten raten, Gasflaschen ausschließlich im Freien an einem schattigen, gut belüfteten Ort und stets aufrecht zu lagern. Keller, Garagen oder Gartenhäuser sind ungeeignet, weil sich dort austretendes Gas sammeln kann. Selbst vermeintlich leere Gasflaschen enthalten meist noch Restgas. Vor jedem Grillen empfiehlt es sich außerdem, Schlauch, Druckminderer und Anschlüsse auf Dichtheit zu prüfen. Bereits Gasgeruch oder ein Zischen können auf ein Leck hinweisen. Darüber hinaus sollte der Grill stets mit ausreichend Abstand zu Hauswänden, Hecken oder anderen leicht brennbaren Materialien betrieben werden.
Auch für den Transport von Gasflaschen im Auto weisen die ARAG Experten auf wichtige Sicherheitsregeln hin. Die Flasche sollte mit geschlossenem Ventil und aufgesetzter Schutzkappe befördert sowie gegen Verrutschen oder Umkippen gesichert werden, beispielsweise mit einem Spanngurt. Zudem empfiehlt es sich, den Fahrzeuginnenraum gut zu belüften und Gasflaschen nach dem Transport nicht unnötig lange im Auto zu lassen. Wer die Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, riskiert sogar ein Bußgeld. Je nach Verstoß werden für mangelhafte Ladungssicherung mindestens 35 Euro fällig. Kommt es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall, können Bußgelder von bis zu 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg folgen.
Welche Risiken gibt es noch beim Grillen?
Lange Trockenperioden und ausbleibender Regen erhöhen in vielen Regionen Deutschlands die Waldbrandgefahr erheblich. Schon ein kleiner Funke kann ausreichen, um trockenes Gras oder Unterholz zu entzünden. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass selbst nach einem Regenschauer Bäume und Waldböden noch so trocken sein können, dass sie leicht Feuer fangen. In Deutschland gibt es fünf Waldbrandgefahrenstufen . Bereits ab Stufe 2 sollten mögliche Zündquellen konsequent vermieden werden. Ab Stufe 3 ist Grillen in Wäldern grundsätzlich verboten, ab Stufe 4 werden vielerorts zusätzlich Wege und Waldgebiete gesperrt.
Aus diesem Grund schränken immer mehr Städte und Kommunen das Grillen im öffentlichen Raum ein und erlauben das Grillen nur noch an ausgewiesenen Grillplätzen. Einweggrills und Lagerfeuer sind in der Regel verboten. Wer gegen geltende Grillverbote verstößt, muss laut ARAG Experten mit Bußgeldern rechnen. Deren Höhe variiert je nach Bundesland und Verstoß.
Was ist neben Sicherheitsaspekten noch wichtig?
Nicht nur die Sicherheit, sondern auch gegenseitige Rücksichtnahme trägt zu einem gelungenen Grillabend bei. Rauch, Gerüche und Lärm können schnell zu Konflikten mit Nachbarn führen. Oft hilft bereits eine vorherige Absprache oder die Wahl eines möglichst raucharmen Grills.
Dass auch Geruchsbelästigungen rechtliche Folgen haben können, zeigen die ARAG Experten anhand einer Entscheidung des Landgerichts München I. Ein Wohnungseigentümer fühlte sich durch die regelmäßigen Grillabende eines Miteigentümers gestört, obwohl dieser bereits einen Elektrogrill nutzte. Trotzdem musste er sein Grillvergnügen einschränken. Das Gericht entschied, dass grundsätzlich bis zu vier Grillabende pro Monat hinzunehmen sind. Sie dürfen jedoch nicht an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (Az.: 1 S 7620/22).
Anders kann die Situation in Mietwohnungen aussehen. Hier raten die ARAG Experten zu einem Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung. Ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse ausdrücklich untersagt, gilt das Verbot unabhängig davon, ob mit Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill gegrillt wird. Wer sich dauerhaft nicht daran hält, riskiert im schlimmsten Fall sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. So bestätigte das Landgericht Essen die Kündigung eines Mieters, der ein bestehendes Grillverbot wiederholt missachtet hatte (Az.: 10 S 438/01).
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
![]()