BARDEHLE PAGENBERG ernennt drei Associates zu Counseln

BARDEHLE PAGENBERG freut sich über die Entwicklung des Nachwuchses im Team der Patent- und Rechtsanwälte und ernennt mit Beginn des neuen Jahres drei Senior Associates am Standort München zum Counsel. Johannes Heselberger, Managing Partner: „Dr. Dominik Woll, Sebastian Horlemann und Mehr

BARDEHLE PAGENBERG ernennt neuen Equity Partner

BARDEHLE PAGENBERG freut sich, die Ernennung von Dr. Jan Bösing als Equity Partner am Standort München bekannt zu geben. Johannes Heselberger, Managing Partner: „Ich freue mich außerordentlich, dass wir mit Herrn Dr. Bösing einen weiteren Equity Partner aus den eigenen Mehr

BARDEHLE PAGENBERG verstärkt seine Patentstreitpraxis mit Dr. Volkmar Henke und Dr. Tilman Müller als Equity Partner und eröffnet ein Hamburger Büro

BARDEHLE PAGENBERG verstärkt sich im Frühjahr 2023 mit zwei führenden deutschen Rechtsanwälten Dr. Volkmar Henke und Dr. Tilman Müller als Equity Partner. Die Spezialisten für Patentstreitverfahren wechseln von der gemischten Kanzlei Eisenführ Speiser und werden für BARDEHLE PAGENBERG ein Büro Mehr

BARDEHLE PAGENBERG verstärkt seine Patentstreitpraxis mit Dr. Tobias Wuttke als Equity Partner

BARDEHLE PAGENBERG verstärkt sich zum 1. Januar 2023 mit einem der führenden deutschen Rechtsanwälte, Dr. Tobias Wuttke, als Equity Partner. Der Spezialist für Patentstreitverfahren wechselt von der renommierten IP-Boutique Meissner Bolte, bei der er seit 2010 die Prozessabteilung als Praxisgruppenleiter Mehr

The first year with the new Rules of Procedure of the Boards of Appeal RPBA 2020 – An overview and recommendations

The new Rules of Procedure of the Boards of Appeal, RPBA 2020, have now been in force for one year; they include considerably more stringent standards regarding late filings (see Art. 12, 13(1) and 13(2) RPBA 2020 in particular). With Mehr

Zur Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren in Europa – die Entscheidung G 3/19 („Pepper“) des Europäischen Patentamts

Am 14. Mai 2020 entschied die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), dass der Ausschluss von „im Wesentlichen biologische[n] Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ von der Patentierbarkeit gemäß Art. 53 (b) EPÜ so zu verstehen und anzuwenden ist, Mehr