IHK warnt vor Abmahngefahr für Onlinehändler
Online-Händler, die in ihrem Impressum und/oder ihren AGB auf die Zuständigkeit der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl verweisen, müssen die Bezeichnung dieser Einrichtung zum 1. Januar 2020 in „Universalschlichtungsstelle“ ändern. Wie die IHK Saarland mitteilt, trifft dieselbe Verpflichtung auch Unternehmen, die Mehr
