Neue Bedingungen beim Corona-Arbeitsschutz
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz seit 20. März nicht mehr unmittelbar von der Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben sind. Stattdessen müssen Arbeitgeber selbst entsprechende Maßnahmen in ihren betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. Darin müssen sie unter anderem tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren oder Mehr





