Durchbruch im Arbeitsschutz: Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsberatung
Arbeitnehmer in Außenberufen sind besonders gefährdet, durch UV-Strahlung Hautkrebs zu entwickeln. Seit einer Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) 2019 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten regelmäßig eine arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zum berufsbedingten Hautkrebs (BK5103) anzubieten. Auf diese immer Mehr


