Service entlastet AOK-PLUS-Versicherte
Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung: Für viele Leistungen sieht der Gesetzgeber Zuzahlungen der Patienten vor. Damit dabei niemand finanziell überfordert wird, gibt es eine Belastungsgrenze. Ist diese erreicht, können die Versicherten für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Mehr



