Lockerungsmaßnahmen für das bayerische Gastgewerbe
Die bayerische Staatsregierung hat heute weitere Lockerungsmaßnahmen der Corona-Beschränkungen für das bayerische Gastgewerbe bekanntgegeben. Demnach können ab kommenden Montag den 22. Juni in Gaststätten wieder Veranstaltungen wie Hochzeits- und andere Feiern stattfinden, mit bis zu 50 Personen in Innenräumen bzw. Mehr




