Grundsatzurteil: Mithaftung des nicht angeschnallten Beifahrers
Nicht angeschnallte Beifahrer kann eine Mitschuld bei Unfällen treffen. Wie hoch dieses Mitverschulden ist, muss anhand der Unfallumstände festgestellt werden. Es kommt nicht allein darauf an, welche Verletzungen angeschnallt nicht eingetreten wären. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert Mehr




