
Auswirkungen der TRBS 2121-1 auf die Baustellenpraxis
Mit der Neufassung wird für alle Baubeteiligten sichtbar, warum das Thema der sicheren Höhenarbeit alle Baubeteiligten betrifft – ob Bauherr, Architekt, Gerüstnutzer oder den Ersteller eines Gerüstes. So trägt der Bauherr nach der Baustellenverordnung (BaustellV) generell die übertragbare Gesamtverantwortung für Mehr