Sonderparkrecht für ambulante Pflegedienste: eine gute Unterstützung für die ambulante Versorgung
In Baden-Württemberg gilt für ambulante Pflegedienste ein Sonderparkrecht. Die unbürokratische Ausnahmeregelung des Verkehrsministeriums sollte als Vorbild für ganz Deutschland dienen, um die ambulante Versorgung während der Corona-Pandemie zu unterstützen. Petra Schülke, Stv. Bundesvorsitzende: „Der Erlass des baden-württembergischen Verkehrsministeriums ist eine Mehr
