Elternzeit verlängern
Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Der Kläger hatte im entschiedenen Fall Elternzeit für zwei Jahre ab der Geburt des Kindes beantragt. Einige Monate nach der Geburt des Mehr








