TÜV Rheinland: Bauherren haften grundsätzlich für Unfälle auf der Baustelle
Eltern haften für ihre Kinder“ heißt es des Öfteren auf Schildern an einer Baustelle. Doch Fakt ist: Auf Baustellen haftet in erster Linie der Bauherr. „Das typische Eltern-haften-für-ihre-Kinder ist ein Hinweisschild ohne Rechtsbindung“, klärt Michael Müller, Arbeitssicherheitsexperte bei TÜV Rheinland Mehr




