Kein Smartphone-Verbot
Allein der Umstand, dass ein Kind ein Smartphone und freien Internetzugang hat, rechtfertigt noch keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung. Die Beteiligten im konkreten Fall sind getrennt lebende Eheleute. Sie stritten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre neun Jahre alte Tochter. Im Mehr








