Tarifergebnis soll auf Beamte „1:1“ übertragen werden
Auch in Rheinland-Pfalz wird das kürzlich verhandelte Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L – ohne Änderungen per Landesgesetz auf die Besoldung und Versorgung der Landes- sowie Kommunalbeamtinnen und -beamten übertragen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der von den Mehr


