In einem Mietshaus galten Herd und Spüle steuerlich bislang als unselbstständige Bestandteile des Gebäudes. Sie waren über dessen Nutzungsdauer abzuschreiben. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) neu entschieden. Ersetzt ein Vermieter die komplette Einbauküche, dann ist sie als eigenständiges Wirtschaftsgut zu betrachten. Welche Folgen das hat, erläutert Ecovis-Steuerberater Axel Beck in Schwerin.

Hat ein Vermieter für seine Mietwohnung bislang eine neue Küche gekauft, so waren bisher die verschiedenen eigenständigen Elemente wie Herd oder Spüle in der Bilanz zu aktivieren beziehungsweise zeitanteilig über die Nutzungsdauer des Gebäudes, in das sie eingebaut wurden, abzuschreiben. Wurde eine Küchenzeile komplett oder in Teilen ersetzt, ließen sich die einzelnen Teile als Ersatzbeschaffung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.

„Küchen bestehen heute nicht mehr aus einzelnen Geräten, die sich beliebig im Raum aufstellen lassen. Meist sind mehrere Geräte mit einer Arbeitsplatte verbunden“, erklärt Ecovis-Steuerberater Axel Beck, „daher sind Einbauküchen, wenn sie ersetzt werden, als eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut zu betrachten.“ Das hat jetzt der BFH entschieden (BFH-Urteil vom Aktenzeichen IX R 14/15).

Die Folgen dieser Entscheidung: Die gesamten Aufwendungen für eine neue Einbauküche sind im Rahmen der AfA (Absetzung für Abnutzung) über die Nutzungsdauer von zehn Jahren abzuschreiben. Der Ersatz einzelner Geräte ist wie bisher normaler Erhaltungsaufwand. Steuerpflichtige können allerdings bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 noch die alte Regelung nutzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
Fax: +49 (89) 5898-294
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel