In einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen (AGF), der Deutschen Liga für das Kind, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Diakonie Deutschland und dem Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) zur Ablehnung des Gesetzesentwurfs zur Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten aufgefordert.

"Mit großer Sorge betrachten wir den aktuellen Gesetzesentwurf", heißt es in dem Schreiben. "Wir ermutigen Sie daher, sich in den Plenar- und Ausschusssitzungen nachdrücklich für die Ermöglichung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte einzusetzen. Damit setzen Sie ein wichtiges Signal und zeigen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht wird."

Nachdrücklich weisen die Unterzeichner darauf hin, dass nach ihrer Überzeugung die Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar ist. Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützten das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise. Dieser besondere Schutz müsse selbstverständlich auch für geflüchtete Menschen gelten.

Eine erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs ließe zudem Gesichtspunkte der Rechtssicherheit außer Acht. Viele geflüchtete Menschen, die in Deutschland als nur subsidiär schutzberechtigt anerkannt wurden, seien bereits jetzt seit Monaten oder gar Jahren von ihren engsten Angehörigen getrennt. Diese Menschen hätten darauf vertraut, dass sie ihre Familienangehörigen nach Ablauf der befristeten Aussetzung nachholen könnten. Der vorliegende Gesetzesentwurf verfestigt nun diese Trennung, deren Ende in vielen Fällen nicht absehbar sein werde.

Vor allem Frauen und Kinder würden mit einer Einschränkung des Familiennachzugs ihrem Schicksal in den Krisengebieten oder deren Nachbarstaaten überlassen. Gerade für sie sei eine geordnete Familienzusammenführung ein wichtiger legaler und sicherer Zugangsweg. Ohne ihn sei zu befürchten, dass auch sie sich in ihrer Verzweiflung auf lebensgefährliche Fluchtrouten und in die Hände von Schleppern und Schleusern begäben.
Ausdrücklich widersprechen die Unterzeichner der Argumentation um mögliche Grenzen der "Integrationsfähigkeit". Vielmehr könne die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten. Sie sporne die Betroffenen an und befreie sie von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen. Hinzu komme, dass sich die befürchteten sehr hohen Nachzugszahlen nicht bestätigt haben.

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