Nach 6 Wochen kein Neuwagen mehr
Ein circa sechs Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von circa 3.300 Kilometern kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Die klagende Gesellschaft verlangt im verhandelten Fall vom beklagten Versicherer weiteren Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall. An dem Unfall Mehr




