Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente aus der Online-Apotheke zurückgegeben werden dürfen. Für sie gilt das ganz normale Widerrufsrecht bei Online-Geschäften von 14 Tagen. In einem konkreten Fall weigerte sich eine Online-Apotheke mit der Begründung, dass ein Weiterverkauf von zurückgesandten Medikamenten nicht möglich sei. Damit seien sie vergleichbar mit verderblichen Waren, für die kein Widerrufsrecht gilt. Doch die Richter waren anderer Auffassung. Zudem müssen Internet-Apotheken kostenlose Hotlines anbieten, damit Verbraucher auch im Netz eine Informations- und Beratungsmöglichkeit nutzen können, die mit der stationären Apotheke vergleichbar ist (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 4 U 87/17).
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