Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben von  Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU), künftig die Ausschreibung von Hilfsmitteln durch die Krankenkassen zu verbieten. Die wohnortnahe und qualitätsvolle Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln vom Rollstuhl bis zur Prothese, stellt einen der Grundpfeiler des im Frühjahr 2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) dar. Speziell bei Produkten mit hohem Dienstleistungsanteil sollte nach dem Willen des Gesetzgebers Verhandlungsverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern das Mittel der Wahl sein.

Der Gesetzgeber hatte die Regularien für Ausschreibungen mit dem HHVG zuletzt verschärft. Jedoch fuhren einige Krankenkassen in sensiblen Versorgungsbereichen mit Ausschreibungen und Open-House-Modellen fort. Dagegen positionierte sich der BIV-OT früh und eindeutig, und erhielt Unterstützung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

„Es kann nicht sein, dass Krankenkassen nach wie vor unter dem Credo „Verhandelt wird nicht!“ einfach so weitermachen, als habe es die Initiative des Gesetzgebers mit dem HHVG nie gegeben. Die mit dem HHVG verbundene Qualitätsoffensive wurde durch einige Krankenkassen ausgebremst, der Wille des Gesetzgebers dabei missachtet. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass das Gesundheitsministerium nun handelt und auf die Umsetzung des Gesetzes besteht. Ohne dieses Handeln würde sich der ruinöse Preiskampf auf dem Rücken der Patienten weiter verstärken und birgt die Gefahr, dass die gesamte deutsche Gesetzgebung im Gesundheitswesen infrage gestellt wird. Es geht kein Weg mehr an einem Verbot der Ausschreibung vorbei“, so Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des BIV-OT.

Über Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9
44135 Dortmund
Telefon: +49 (231) 557050-0
Telefax: +49 (231) 557050-40
http://www.biv-ot.org

Ansprechpartner:
Kirsten Abel
Leitung Verbandskommunikation
E-Mail: abel@biv-ot.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.