Käufer des Modells GLK 220 CDI droht neuer Ungemach. Nach Untersuchungen des KBA besteht der Verdacht, dass in ca. 60.000 Modellen eine bislang nicht bekannte Abschalteinrichtung verbaut wurde. Im verbauten Motorentyp OM 651 soll eine sogenannte „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ eingebaut worden sein. Diese soll bewirken, dass bei der Prüfung im Labor, die für Typzulassung notwendig ist, eine niedrigere Kühltemperatur und eine andere Abgasreinigungsstrategie angewendet wird. Daraus resultiert, dass die Fahrzeuge die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber nicht.

Bei rund 55.000 GLK-Modellen droht jetzt ein amtlicher Rückruf.

Das Landgericht Stuttgart hat erst kürzlich in 3 Urteilen (Az.: 23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18) die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. In diesen Verfahren ging es um Euro 5 Fahrzeuge, die nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart manipuliert sind, obwohl die Fahrzeuge nicht von einem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass die Fahrzeuge durch ein sogenanntes Thermofenster manipuliert sind, welches die Abgasreinigung in vielen Fällen deaktiviert bzw. einschränkt. Das Gericht folgt dabei unserer Auffassung, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Betroffenen Kunden steht daher ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Urteile finden sich hier:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26487

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26493

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26493

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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