Möchte ein Mieter seinen Mietvertrag kündigen, muss er natürlich den Vermieter darüber informieren. Doch damit nicht genug: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass er im Zweifel sogar beweisen muss, dass der Vermieter die Kündigung auch bekommen hat. Dazu genügt es nicht, zu beweisen, dass man das Schreiben zur Post gebracht hat. Vielmehr muss man nachweisen, dass es dem Vermieter zugestellt wurde. Ob dieser das Schreiben nach Zustellung dann auch liest, ist nicht mehr Sache des Mieters. Um einen eindeutigen Nachweis der Zustellung zu haben, sollte man daher entweder einen Boten beauftragen, der den Einwurf protokolliert, oder den Brief als Einwurfeinschreiben versenden. Bei den anderen Varianten des Post-Einschreibens ist die Zustellung nur dann nachweisbar, wenn der Vermieter angetroffen wird und den Empfang schriftlich bestätigt. Ein Benachrichtigungszettel vom Postboten im Briefkasten des Vermieters ist kein ausreichender Beweis. Wenngleich auf den ersten Blick etwas übertrieben, ist der sicherste Weg die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel