Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: II R 38/16).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH.

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