Um die schmucken Porzellanbecher wiederzubekommen, wird auf den meisten Weihnachtsmärkten mit Becherpfand gearbeitet. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Pfandzahlung nicht gleichbedeutend mit dem Becherkauf ist. Wer also den Becher anschließend mit nach Hause nimmt, begeht streng genommen Diebstahl, der nach Paragraf 242 Straf¬gesetz¬buches mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Und auch wenn wahrscheinlich kein Becher-Dieb hinter Gitter wandert: Im Zweifel sollte man den Standbetreiber bzw. Eigentümer des Bechers fragen, ob man den Becher mitnehmen darf. Oft ist es sogar gewünscht.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel