Die ARAG Experten warnen: Die Schreibweise des Jahres 2020 lädt zu betrügerischen Spielchen ein, wenn man die Jahreszahl abkürzt. Schreibt man beispielsweise 20.1.20, ist es nur allzu leicht, hinter die abgekürzte Jahreszahl zwei beliebige Ziffern zu schreiben. So können Fristen von Verträgen, Urkunden und anderen wichtigen Dokumenten beliebig manipuliert werden. Daher sollten Verbraucher sich dieses Jahr die Mühe machen und das Datum 2020 immer ausschreiben.

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